das Betreiben einer Füll-Service-Werbeagentur, das Erstellen und Optimieren von Marketingkonzeptionen, die Realisierung von Kommunikationskampagnen, Betreuung der Marketingetats von Firmen, inklusive Kundenberatung sowie der Abwicklung und Überwachung werbeproduktionsnaher Fremdaufträge. Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Impuls Werbeagentur GmbH ist beim Amtsgericht Hannover anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Henning Jung, hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung belief sich auf 161.781,55 EUR. Es wurden Zustellungskosten in Höhe von 364,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer festgesetzt. Der verfügbare Massebestand beträgt 111.829,32 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 530.117,75 EUR zu berücksichtigen. Das Gericht hat die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 19.06.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingehen. Zudem wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der besondere Prüfungstermin ist auf den 11.08.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum sind Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 109/22 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Impuls Werbeagentur GmbH, Lange Laube 2, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 60889), vertr. d.: Thomas Poremba, Lärchenstraße 8, 30161 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 Ins…
905 IN 109/22 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Impuls Werbeagentur GmbH, Lange Laube 2, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 60889), vertr. d.: Thomas Poremba, Lärchenstraße 8, 30161 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 109/22 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Impuls Werbeagentur GmbH, Lange Laube 2, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 60889), vertr. d.: Thomas Poremba, Lärchenstraße 8, 30161 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Jung festgese…
905 IN 109/22 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Impuls Werbeagentur GmbH, Lange Laube 2, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 60889), vertr. d.: Thomas Poremba, Lärchenstraße 8, 30161 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Jung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses i.H.v. 30.669,85 EUR
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 159.250,20 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 2.531,35 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 161.781,55 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 364,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 104 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 109/22 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Impuls Werbeagentur GmbH, Lange Laube 2, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 60889), vertr. d.: Thomas Poremba, Lärchenstraße 8, 30161 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Ano…
905 IN 109/22 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Impuls Werbeagentur GmbH, Lange Laube 2, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 60889), vertr. d.: Thomas Poremba, Lärchenstraße 8, 30161 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 19.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 109/22 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Impuls Werbeagentur GmbH, Lange Laube 2, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 60889), vertr. d.: Thomas Poremba, Lärchenstraße 8, 30161 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstell…
905 IN 109/22 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Impuls Werbeagentur GmbH, Lange Laube 2, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 60889), vertr. d.: Thomas Poremba, Lärchenstraße 8, 30161 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Jung, Leonhardtstraße 8, 30175 Hannover, Tel.: 0511 353960-60, Fax: 0511 353960-69, Internet: www.westhelleundpartner.eu hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 111.829,32 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 530.117,75 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 109/22 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Impuls Werbeagentur GmbH, Lange Laube 2, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 60889), vertr. d.: Thomas Poremba, Lärchenstraße 8, 30161 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen w…
905 IN 109/22 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Impuls Werbeagentur GmbH, Lange Laube 2, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 60889), vertr. d.: Thomas Poremba, Lärchenstraße 8, 30161 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 20.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 109/22 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Impuls Werbeagentur GmbH, Lange Laube 2, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 60889), vertr. d.: Thomas Poremba, Lärchenstraße 8, 30161 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
wird wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung das …
905 IN 109/22 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Impuls Werbeagentur GmbH, Lange Laube 2, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 60889), vertr. d.: Thomas Poremba, Lärchenstraße 8, 30161 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
wird wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 12.09.2024, 10:00 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zur klageweisen Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen in Höhe von 123.926,58 EUR
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 27.08.2024
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