Die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben in eigenem Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte, die Vermittlung von Ferienimmobilien im Europäischen Raum und der Handel mit Fahrzeugen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der In Haus 24 GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Dr. Robert Saam hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde eine Frist bis zum 30.06.2025 eingeräumt, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände einzureichen. Es waren Forderungen in Höhe von 617.789,93 EUR zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 24.754,49 EUR gegenüberstand. Mit Zustimmung des Gerichts erfolgte die Schlussverteilung, wobei eine Verteilungsmasse von 1.251,52 EUR verfügbar war. Das Insolvenzverfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der In Haus 24 GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Dr. Robert Saam hat die Schlussrechnung vorgelegt und die Festsetzung seiner Vergütung sowie Auslagen beantragt. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen in Höhe von 617.789,93 EUR ste…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der In Haus 24 GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Dr. Robert Saam hat die Schlussrechnung vorgelegt und die Festsetzung seiner Vergütung sowie Auslagen beantragt. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen in Höhe von 617.789,93 EUR stehen einem Massebestand von 24.754,49 EUR gegenüber, wovon vorrangig die Verfahrenskosten zu begleichen sind. Die Vergütung des Verwalters wurde unter Berücksichtigung eines Zuschlags von 30 % aufgrund erheblichen Mehraufwands (Anfechtung, Absonderungsrechte, unvollständige Buchhaltung) festgesetzt. Ein Schlusstermin findet im schriftlichen Verfahren statt; Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung waren bis zum 30.06.2025 möglich. Nach Vollzug der Schlussverteilung ist das Verfahren aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der In Haus 24 GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Dr. Robert Saam hat die Schlussrechnung vorgelegt und die Festsetzung seiner Vergütung sowie Auslagen beantragt. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen in Höhe von 617.789,93 EUR ste…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der In Haus 24 GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Dr. Robert Saam hat die Schlussrechnung vorgelegt und die Festsetzung seiner Vergütung sowie Auslagen beantragt. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen in Höhe von 617.789,93 EUR stehen einem Massebestand von 24.754,49 EUR gegenüber, wovon vorrangig die Verfahrenskosten zu begleichen sind. Eine Verteilungsmasse von 1.251,52 EUR war verfügbar. Ein Schlusstermin ist im schriftlichen Verfahren durchgeführt worden, wobei Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bis zum 30.06.2025 eingelegt werden konnten. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der In Haus 24 GmbH ist beim Amtsgericht Kempten (Allgäu) anhängig. Der Insolvenzverwalter Dr. Robert Saam hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, wobei der Antrag vom 25.09.2024 stammt. Im Rahmen der Schlussbehandlung wurde die Durchführung des Schlusstermi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der In Haus 24 GmbH ist beim Amtsgericht Kempten (Allgäu) anhängig. Der Insolvenzverwalter Dr. Robert Saam hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, wobei der Antrag vom 25.09.2024 stammt. Im Rahmen der Schlussbehandlung wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung bis zum 30.06.2025 eingelegt werden konnten. Es waren Forderungen in Höhe von 617.789,93 EUR zu berücksichtigen. Zunächst stand ein Massebestand von 24.754,49 EUR zur Verfügung, später wurde eine verfügbare Verteilungsmasse von 1.251,52 EUR genannt. Mit Zustimmung des Gerichts fand die Schlussverteilung statt. Das Insolvenzverfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der In Haus 24 GmbH ist eröffnet worden. Im Laufe des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Eine Nachtragsanmeldung für gewöhnliche Insolvenzforderungen bis zum 30.09.2024 wurde im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 21.10.2024 b…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der In Haus 24 GmbH ist eröffnet worden. Im Laufe des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Eine Nachtragsanmeldung für gewöhnliche Insolvenzforderungen bis zum 30.09.2024 wurde im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 21.10.2024 bestand. Der Insolvenzverwalter Dr. Robert Saam hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, basierend auf einem Vermögenswert von 3.195,99 EUR sowie einer Regelvergütung mit einem Zuschlag von 30 %. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bis zum 30.06.2025 möglich waren. Es fand eine Schlussverteilung statt, bei der Verteilungsmasse in Höhe von 1.251,52 EUR gegenüber Forderungen in Höhe von 617.789,93 EUR standen. Das Insolvenzverfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 177/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
In Haus 24 GmbH, Aitranger Straße 15, 87640 Biessenhofen, vertreten durch den Geschäftsführer Kriehebauer Thomas Norbert
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRB 15165
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusster…
IN 177/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
In Haus 24 GmbH, Aitranger Straße 15, 87640 Biessenhofen, vertreten durch den Geschäftsführer Kriehebauer Thomas Norbert
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRB 15165
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Residenzplatz 4 - 6
87435 Kempten (Allgäu)
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 177/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der In Haus 24 GmbH, Aitranger Straße 15, 87640 Biessenhofen, vertreten durch den Geschäftsführer Kriehebauer Thomas Norbert, Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu), Register-Nr.: HRB 15165 findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt.
Verfü…
IN 177/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der In Haus 24 GmbH, Aitranger Straße 15, 87640 Biessenhofen, vertreten durch den Geschäftsführer Kriehebauer Thomas Norbert, Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu), Register-Nr.: HRB 15165 findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt.
Verfügbar sind 1.251,52 EUR Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 617.789,93 EUR Forderungen. Das Verteilungsverzeichnis (Schlussverzeichnis) ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kempten - Insolvenzgericht - Geschäftsnummer IN 177/22 niedergelegt.
Kempten, den 06.05.2025, Dr. Robert Saam, Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter
Veröffentlicht durch das Amtsgericht Kempten - Insolvenzgericht am 06.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 177/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
In Haus 24 GmbH, Aitranger Straße 15, 87640 Biessenhofen, vertreten durch den Geschäftsführer Kriehebauer Thomas Norbert
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRB 15165
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 In…
IN 177/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
In Haus 24 GmbH, Aitranger Straße 15, 87640 Biessenhofen, vertreten durch den Geschäftsführer Kriehebauer Thomas Norbert
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRB 15165
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.06.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Kempten (Allgäu) erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 617.789,93 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 24.754,49 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Residenzplatz 4 - 6
87435 Kempten (Allgäu)
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 05.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 177/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
In Haus 24 GmbH, Aitranger Straße 15, 87640 B…
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 177/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
In Haus 24 GmbH, Aitranger Straße 15, 87640 Biessenhofen, vertreten durch den Geschäftsführer Kriehebauer Thomas Norbert
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRB 15165
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters werden wie folgt festgesetzt:
EUR XXX.
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 25.09.2024.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 3.195,99 EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung).
Der Insolvenzverwalter beantragt hierzu in der Gesamtschau einen Zuschlag von 30 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Der Insolvenzverwalter hatte in diesem Verfahren erheblichen Mehraufwand durch die Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen, durch die Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten und die unvollständige Buchhaltung.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Es wurden besondere Kosten gem. § 4 Abs. 2 InsVV berücksichtigt; hierbei handelt es sich um die Auslagen, die dem Insolvenzverwalter für die Zustellungen im Auftrag des Gerichts gem. § 8 Abs. 3 InsO entstanden sind.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Residenzplatz 4 - 6
87435 Kempten (Allgäu)
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 05.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 177/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
In Haus 24 GmbH, Aitranger Straße 15, 87640 Biessenhofen, vertreten durch den Geschäftsführer Kriehebauer Thomas Norbert
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRB 15165
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 30.09.2024 nachträglich angemelde…
IN 177/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
In Haus 24 GmbH, Aitranger Straße 15, 87640 Biessenhofen, vertreten durch den Geschäftsführer Kriehebauer Thomas Norbert
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRB 15165
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 30.09.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 19-25 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.10.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 30.09.2024
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