Das Betreiben einer Gastronomie mit der Erbringung von allen damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, die Eventplanung und Eventausführung sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Personalvermittlung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der L.S.W. - Gastro & Event UG (haftungsbeschründet), Am Breiten Bach 21, 87600 Kaufbeuren, ist der Insolvenzverwalter Dr. Robert Saam bestellt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren; die Frist für Widersprüche gegen diese Forderungsanmeldungen endet am 15.08.2025. Der Insolvenzverwalter hat die Vergütung und Auslagen gemäß Antrag vom 30.06.2025 beantragt, wobei ein besonderer Mehraufwand aufgrund von Aus- und Absonderungsrechten sowie unkooperativem Schuldnerverhalten festgestellt ist. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO, welcher die Erörterung der Schlussrechnung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände umfasst, erfolgt ebenfalls im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben bis einschließlich 02.04.2026 Gelegenheit, Einwendungen oder Anträge schriftlich beim Insolvenzgericht vorzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 104/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
L.S.W. - Gastro & Event UG (haftungsbeschränkt), Am Breiten Bach 21, 87600 Kaufbeuren, vertreten durch den Geschäftsführer Wachter Luca Sandro
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRB 15016
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungst…
IN 104/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
L.S.W. - Gastro & Event UG (haftungsbeschränkt), Am Breiten Bach 21, 87600 Kaufbeuren, vertreten durch den Geschäftsführer Wachter Luca Sandro
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRB 15016
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 02.04.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 104/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
L.S.W. - Gastro & Event UG (haftungsbeschränkt)…
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 104/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
L.S.W. - Gastro & Event UG (haftungsbeschränkt), Am Breiten Bach 21, 87600 Kaufbeuren, vertreten durch den Geschäftsführer Wachter Luca Sandro
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRB 15016
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Dr. Robert Saam, Eberhardstraße 2, 87435 Kempten, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt: XXX €.
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 30.06.2025.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 12.502,87 EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung).
Der Insolvenzverwalter beantragt hiervon einen Zuschlag von 30 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Der Insolvenzverwalter hatte in diesem Verfahren einen besonderen Mehraufwand infolge der erheblichen Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten (bezgl. Betriebs- und Geschäftsausstattung und dem Fuhrpark --Pkw Mazda und Mercedes Food Truck--), aufgrund des unkooperativen Schuldnerverhaltens bis hin zur Unerreichbarkeit und aufgrund der unvollständigen und unsortierten Buchhaltungsunterlagen. In der Gesamtschau ist der beantragte Zuschlag gerechtfertigt und festsetzbar.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Es wurden besondere Kosten gem. § 4 Abs. 2 InsVV berücksichtigt; hierbei handelt es sich um die Auslagen, die dem Insolvenzverwalter für die Zustellungen im Auftrag des Gerichts gem. § 8 Abs. 3 InsO entstanden sind.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Residenzplatz 4 - 6
87435 Kempten (Allgäu)
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 104/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
L.S.W. - Gastro & Event UG (haftungsbeschränkt), Am Breiten Bach 21, 87600 Kaufbeuren, vertreten durch den Geschäftsführer Wachter Luca Sandro
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRB 15016
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 11.07.2025 …
IN 104/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
L.S.W. - Gastro & Event UG (haftungsbeschränkt), Am Breiten Bach 21, 87600 Kaufbeuren, vertreten durch den Geschäftsführer Wachter Luca Sandro
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRB 15016
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 11.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 19 - 29 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 11.07.2025
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