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Insolvenzprofil
INAKON GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Werner-Heisenberg-Straße 28, 68519 Viernheim
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 93287
EUID
DEM1103.HRB93287
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
9 IN 987/24
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Eröffnung
03.01.2025 , 16:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.01.2025
Prüfungstermin
14.03.2025
Ausschlussfrist
22.12.2025
Schlusstermin
26.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Projektierung, Konstruktion, Errichtung und der Vertrieb von eigenen und fremden Anlagen und Maschinen sowie Ingenieurleistungen. Ferner die Entwicklung und der Vertrieb von Anlagen und Komponenten der verfahrensorientierten Wiegetechnik.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der INAKON GmbH ist die vorläufige Verwaltung mit Beschluss vom 25.11.2024 angeordnet worden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch wurde bestellt. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsicht niedergelegt; dabei sind Forderungen in Höhe von insgesamt 19.000,09 EUR zu berücksichtigen, wobei ein Betrag von ca. 2.600,95 EUR aus der Masse zur Verteilung steht. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Ausschlussfrist für Widersprüche gegen diese Forderungen ist auf den 22.12.2025 bestimmt. Zudem ist die Vornahme der Schlussverteilung nach Abschluss der Verwertung der Masse sowie nach dem Schlusstermin und Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen zum 26.03.2026 zugestimmt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INAKON GmbH ist am 03.01.2025 um 16:00 Uhr eröffnet worden. Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 31.01.2025. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen im schriftlichen Verfahren war urs…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INAKON GmbH ist am 03.01.2025 um 16:00 Uhr eröffnet worden. Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 31.01.2025. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen im schriftlichen Verfahren war ursprünglich der 14.03.2025; die Ausschlussfrist zur Einlegung von Widersprüchen wurde durch Berichtigung vom 17.11.2025 auf den 22.12.2025 festgelegt. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die des endgültigen Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Das Verteilungsverzeichnis zur Schlussverteilung ist niedergelegt worden. Der Schlusstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sowie der Prüfungstermin sind auf den 26.03.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Widersprüche und Stellungnahmen bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 987/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INAKON GmbH, Werner-Heisenberg-Straße 28, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 93287), vertr. d.: 1. Hans-Georg Schwab, Silcherstraße 23, 68782 Brühl, (Geschäftsführer), 2. Ralf Findeisen, Bürstädter Straße 6 a, 64683 Einhausen, (Geschäftsführer), wird der Vorn…
9 IN 987/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INAKON GmbH, Werner-Heisenberg-Straße 28, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 93287), vertr. d.: 1. Hans-Georg Schwab, Silcherstraße 23, 68782 Brühl, (Geschäftsführer), 2. Ralf Findeisen, Bürstädter Straße 6 a, 64683 Einhausen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 26.03.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis .
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 987/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INAKON GmbH, Werner-Heisenberg-Straße 28, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 93287), vertr. d.: 1. Hans-Georg Schwab, Silcherstraße 23, 68782 Brühl, (Geschäftsführer), 2. Ralf Findeisen, Bürstädter Straße 6 a, 64683 Einhausen, (Geschäftsführer), wurde die Ver…
9 IN 987/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INAKON GmbH, Werner-Heisenberg-Straße 28, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 93287), vertr. d.: 1. Hans-Georg Schwab, Silcherstraße 23, 68782 Brühl, (Geschäftsführer), 2. Ralf Findeisen, Bürstädter Straße 6 a, 64683 Einhausen, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um Prozentsatz eingeben % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 35.137,40 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR. Ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz ist nach Art und Umfang des Verfahrens nicht gerechtfertigt.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 987/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INAKON GmbH, Werner-Heisenberg-Straße 28, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 93287), vertr. d.: 1. Hans-Georg Schwab, Silcherstraße 23, 68782 Brühl, (Geschäftsführer), 2. Ralf Findeisen, Bürstädter Straße 6 a, 64683 Einhausen, (Geschäftsführer), ist das Verte…
9 IN 987/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INAKON GmbH, Werner-Heisenberg-Straße 28, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 93287), vertr. d.: 1. Hans-Georg Schwab, Silcherstraße 23, 68782 Brühl, (Geschäftsführer), 2. Ralf Findeisen, Bürstädter Straße 6 a, 64683 Einhausen, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 19.000,09 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 2.600,95 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 987/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INAKON GmbH, Werner-Heisenberg-Straße 28, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 93287), vertr. d.: 1. Hans-Georg Schwab, Silcherstraße 23, 68782 Brühl, (Geschäftsführer), 2. Ralf Findeisen, Bürstädter Straße 6 a, 64683 Einhausen, (Geschäftsführer), sind Vergütun…
9 IN 987/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INAKON GmbH, Werner-Heisenberg-Straße 28, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 93287), vertr. d.: 1. Hans-Georg Schwab, Silcherstraße 23, 68782 Brühl, (Geschäftsführer), 2. Ralf Findeisen, Bürstädter Straße 6 a, 64683 Einhausen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, c/o Ernestus Rechtsanwälte, Frankfurter Straße 14, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/30838-30, Fax: 06151/30838-31 wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 25.11.2024 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 31.092,38 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 50 % festgesetzt wird (Regelvergütung von 25 % + Zuschlag von 25 % für die Bemühungen um die Abwicklung des letzten Projekts der Schuldnerin). Auf die Begründung in dem Vergütungsantrag vom 16.09.2025 - Blatt 196 - der Akten wird im Einzelnen verwiesen.
Die Auslagen waren gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 21.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 987/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INAKON GmbH, Werner-Heisenberg-Straße 28, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 93287), vertr. d.: 1. Hans-Georg Schwab, Silcherstraße 23, 68782 Brühl, (Geschäftsführer), 2. Ralf Findeisen, Bürstädter Straße 6 a, 64683 Einhausen, (Geschäftsführer),…
Geschäfts-Nr. 9 IN 987/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INAKON GmbH, Werner-Heisenberg-Straße 28, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 93287), vertr. d.: 1. Hans-Georg Schwab, Silcherstraße 23, 68782 Brühl, (Geschäftsführer), 2. Ralf Findeisen, Bürstädter Straße 6 a, 64683 Einhausen, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 22.09.2025 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 16.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 987/24 .In dem Insolvenzverfahren der INAKON GmbH, Werner-Heisenberg-Straße 28, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 93287), vertr. d.: 1. Hans-Georg Schwab, Silcherstraße 23, 68782 Brühl, (Geschäftsführer), 2. Ralf Findeisen, Bürstädter Straße 6 a, 64683 Einhausen, (Geschäftsführer), wird der Beschlu…
Geschäfts-Nr.: 9 IN 987/24 .In dem Insolvenzverfahren der INAKON GmbH, Werner-Heisenberg-Straße 28, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 93287), vertr. d.: 1. Hans-Georg Schwab, Silcherstraße 23, 68782 Brühl, (Geschäftsführer), 2. Ralf Findeisen, Bürstädter Straße 6 a, 64683 Einhausen, (Geschäftsführer), wird der Beschluss über die Bestimmung des schriftlichen Prüfungsverfahrens vom 16.11.2025 wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahingehend berichtigt, dass die Ausschlussfrist nicht auf den 22.09.2025, sondern auf den 22.12.2025 bestimmt wird.
Amtsgericht Darmstadt, 17.11.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 987/24: Über das Vermögen der INAKON GmbH, Werner-Heisenberg-Straße 28, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 93287), vertr. d.: 1. Hans-Georg Schwab, (Geschäftsführer), 2. Ralf Findeisen, (Geschäftsführer), ist am 03.01.2025 um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt St…
9 IN 987/24: Über das Vermögen der INAKON GmbH, Werner-Heisenberg-Straße 28, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 93287), vertr. d.: 1. Hans-Georg Schwab, (Geschäftsführer), 2. Ralf Findeisen, (Geschäftsführer), ist am 03.01.2025 um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, c/o Ernestus Rechtsanwälte, Frankfurter Straße 14, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/30838-30, Fax: 06151/30838-31.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 31.01.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie elektronischen Zustellungen unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs zustimmen können.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 14.03.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (31.01.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (14.03.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 03.01.2025
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