Vorläufige Maßnahmen Sachsen HRB 29302

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Insolvenzprofil

INDIGOS UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Adresse
Reineckestr. 35 b, 04179 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 29302
EUID
DEU1308.HRB29302

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 1542/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Rüdiger Weiß
Adresse
Nonnenstraße 17, 04229 Leipzig
Telefon
0341 2534760
E-Mail

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.08.2026 , 10:33 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Vertrieb und Handel mit Waren aller Art, insbesondere Spielwaren, Tierbedarf, Werbeartikel, Dekorationen, Elektroartikel, Erotische Artikel und KFZ-Zubehör. Weiterhin umfasst der Gegenstand den Im- & Export von Dekorationen, die Herstellung und den Vertrieb von Werbeartikeln und -waren sowie die Betreibung einer Werbeagentur.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Leipzig hat am 07.08.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der INDIGOS UG (haftungsbeschränkt) die Anordnung vorläufiger Maßnahmen getroffen. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wurde zum gleichen Zeitpunkt um 10:33 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rüdiger Weiß bestellt worden. Dieser hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten. Über Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens ist nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt). Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen und Forderungen auf ein Sonderkonto einzuziehen. Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind untersagt. Die Schuldnerin hat dem Verwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten. Gegen die Entscheidung steht die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig offen.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 405 IN 1542/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der INDIGOS UG (haftungsbeschränkt), Reineckestraße 35 b, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29302 vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Pietz ergeht am 07.08.2026 nachfolgende Entscheidu…

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