Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 16516
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Insolvenzprofil
InduPrint Services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Kornbühlstr. 2, 70806 Kornwestheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 16516
EUID
DEB8534.HRB16516
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 520/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli
Rolle
Insolvenzverwalter
Adresse
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
Telefon
0711 7696880
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.02.2024
Aufhebung
05.03.2024 , 15:00 Uhr
Berichtstermin
20.03.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
20.03.2024 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Unternehmensberatung über wirtschaftliche Vervielfältigungsstrukturen, die Herstellung und der Vertrieb von Vervielfältigungen aller Art digital und analog, das Dokumentenmanagement, sowie die Erbringung von infrastrukturellen Facility Managementdienstleistungen. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der InduPrint Services GmbH ist am 01.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zu Beginn wurde Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli als Sachwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 28.0elle 2024 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin sind für den 20.03.2024 in Ludwigsburg anberaumt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist die Anordnung der Eigenverwaltung am 05.03.2024 aufgehoben worden, woraufhin Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli zum Insolvenzverwalter bestellt wurde. In den nachfolgenden Bekanntmachungen wurden Anträge zur Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Sachwalters für das Eröffnungsverfahren sowie für die Tätigkeit bis zur Aufhebung der Eigenverwaltung veröffentlicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 520/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
InduPrint Services GmbH, Kornbühlstraße 2, 70806 Kornwestheim, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Kipp und Udo Schienmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 16516
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechts…
2 IN 520/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
InduPrint Services GmbH, Kornbühlstraße 2, 70806 Kornwestheim, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Kipp und Udo Schienmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 16516
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Lars-Philipp Böhme, Kleiner Schlossplatz 13 - 15, 70173 Stuttgart, Gz.: 522/23lb
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.01.2024 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
Telefon: 0711 7696880
Telefax: 0711 76968850
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 28.02.2024 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 06.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 20.03.2024, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 2008/P, EG, Schorndorfer Straße 28, 71638 Ludwigsburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 20.03.2024, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 2008/P, EG, Schorndorfer Straße 28, 71638 Ludwigsburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 01.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 520/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
InduPrint Services GmbH, Kornbühlstraße 2, 70806 Kornwestheim, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Kipp und Udo Schienmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 16516
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechts…
2 IN 520/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
InduPrint Services GmbH, Kornbühlstraße 2, 70806 Kornwestheim, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Kipp und Udo Schienmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 16516
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Lars-Philipp Böhme, Kleiner Schlossplatz 13 - 15, 70173 Stuttgart, Gz.: 522/23lb
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1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird am 05.03.2024 um 15.00 Uhr aufgehoben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
Telefon: 0711 7696880, Fax: 0711 76968850
bestellt.
3. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
4. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Absatz 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 05.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 520/23
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InduPrint Services GmbH, Kornbühlstraße 2, 70806 Kornwestheim, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Kipp und Udo Schienmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 16516
- Schuldnerin -
Verfahrens…
2 IN 520/23
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InduPrint Services GmbH, Kornbühlstraße 2, 70806 Kornwestheim, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Kipp und Udo Schienmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 16516
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Lars-Philipp Böhme, Kleiner Schlossplatz 13 - 15, 70173 Stuttgart, Gz.: 522/23lb
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Der vorläufige Sachwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 574.755,01 EUR zugrunde. Es werden Zuschläge in Höhe von 25 % auf die Vergütung geltend gemacht.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 175 € je angefangenen Monat beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von 3 Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 16.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 520/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
InduPrint Services GmbH, Kornbühlstraße 2, 70806 Kornwestheim,
vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 16516
- Schuldnerin -
Verfahrens…
2 IN 520/23
________________________________________________________________________
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
InduPrint Services GmbH, Kornbühlstraße 2, 70806 Kornwestheim,
vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 16516
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Lars-Philipp Böhme, Kleiner Schlossplatz 13 - 15, 70173 Stuttgart, Gz.: 522/23lb
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Der Sachwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit bis zur Aufhebung der Eigenverwaltung beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 526.153,03 EUR zugrunde. Es werden Zuschläge in Höhe von 30 % auf die Vergütung geltend gemacht. Hiervon entfallen 15 % auf die Mehrarbeit im Rahmen der übertragenden Sanierung und 15 % auf die Mehrarbeit durch die Überwachung und Begleitung der Betriebsfortführung.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 175 EUR je angefangenen Monat sowie Zustellauslagen für 130 Zustellungen zu je 3,50 EUR zur Festsetzung beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von zwei Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 31.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 520/23
________________________________________________________________________
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
InduPrint Services GmbH, Kornbühlstraße 2, 70806 Kornwestheim,
vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 16516
- Schuldnerin -
Verfahrens…
2 IN 520/23
________________________________________________________________________
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
InduPrint Services GmbH, Kornbühlstraße 2, 70806 Kornwestheim,
vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 16516
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Lars-Philipp Böhme, Kleiner Schlossplatz 13 - 15, 70173 Stuttgart, Gz.: 522/23lb
________________________________________________________________________
Der vorläufige Sachwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit im Eröffnungsverfahren beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 574.755,01 EUR zugrunde. Es werden Zuschläge in Höhe von 25 % auf die Vergütung geltend gemacht. Hiervon entfallen 15 % auf die Mehrarbeit im Rahmen der Vorbereitung der übertragenden Sanierung und 10 % auf die Mehrarbeit durch die aufwändige Bearbeitung von Mietverhältnissen und das Vorhandensein mehrerer Standorte.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 175,00 EUR je angefangenen Monat beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von zwei Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 31.10.2025
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