Laufendes Insolvenzverfahren Baden-Württemberg HRB 714910

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Schlosshotel Beuggen GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Schloss Beuggen 11, 79618 Rheinfelden Baden
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 714910
EUID
DEB8536.HRB714910

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Lörrach - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
152/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Christian Herzog

Termine & Fristen

Prüfungstermin
26.01.2024

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb des Schlosshotels Beuggen in Rheinfelden.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlosshotel Beuggen GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Freiburg, das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Lörrach. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Christian Herzog vertreten. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 26.01.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, bis zum 26.01.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann nicht per einfacher E-Mail abgegeben werden, sondern erfordert ein unterschriebenes Schreiben oder die Niederschrift bei der Geschäftsstelle. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

8 IN 152/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Schlosshotel Beuggen GmbH, Schloss Beuggen 11, 79618 Rheinfelden, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Herzog Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 714910 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 26.01.2024 nachträgl…

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