Laufendes Insolvenzverfahren Sachsen-Anhalt HRB 28540

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Industry Mix Verwaltungs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Am Airpark 4, 06217 Merseburg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 28540
EUID
DEW1215.HRB28540

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 150/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Luppe
Rolle
Sonderinsolvenzverwalter

Termine & Fristen

Bestellung Sonderinsolvenzverwalter
16.10.2023
Bekanntmachung Stellungnahmefrist
25.03.2024
Festsetzung Vergütung und Auslagen
29.04.2024

Gegenstand des Unternehmens

Die Geschäftsführung in der industryMIX GmbH & Co. KG sowie die Förderung des Unternehmensgegenstands dieser Gesellschaft; die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung. Die Beteiligung erfolgt jeweils ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Erlaubnis- oder genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Industry Mix Verwaltungs GmbH ist anhängig. Mit Beschluss vom 16.10.2023 wurde Rechtsanwalt Luppe mit dem Aufgabenkreis Forderungsprüfung zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Am 25.03.2024 hat das Insolvenzgericht der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Sonderinsolvenzverwalters gegeben, wobei die Frist drei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung betrug. Der vollständige Antrag lag auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme aus. Durch Beschluss vom 29.04.2024 sind die Vergütung und Auslagen des Sonderverwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht veröffentlicht worden; die Bekanntmachung erfolgt auszugsweise nach § 9 InsO. Die Festsetzung der Vergütung erfolgte unter Anwendung der §§ 1-8 InsVV, wobei die Vergütung nach RVG als Obergrenze zu berücksichtigen war. Die Berechnungsgrundlage richtete sich nach billigem Ermessen bezüglich der durch den Sonderverwalter geprüften Forderungen. Rechtsmittel gegen die Entscheidung vom 29.04.2024 können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

59 IN 150/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Industry Mix Verwaltungs GmbH, Am Airpark 4, 06217 Merseburg (AG Stendal, HRB 28540), vertr. d.: 1. Andreas Held, Asternweg 3, 76571 Gaggenau, (Geschäftsführer), 2. Rolf Willm, Niederhünn 4, 51688 Wipperfürth, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Der Schuld…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Geschäfts-Nr.: 59 IN 150/23 In dem Insolvenzverfahren Industry Mix Verwaltungs GmbH, Am Airpark 4, 06217 Merseburg (AG Stendal, HRB 28540), vertr. d.: 1. Andreas Held, Asternweg 3, 76571 Gaggenau, (Geschäftsführer), 2. Rolf Willm, Niederhünn 4, 51688 Wipperfürth, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Sonde…

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