Förderung von Wissenschaft und angewandter Forschung, Bildung und Erziehung für die Allgemeinheit, Kunst und Kultur, des Natur- und Umweltschutzes, der ökologisch nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung, einer umweltverträglichen wirtschaftlichen, politischen und sozialen Entwicklung, insbesondere auf internationaler und Europäischer Ebene, sowie Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie Förderung der Entwicklungszusammenarbeit
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INEP Oldenburg Internationales Institut für nachhaltiges Energiemanagement, Politik, Risiko und soziale Innovationen gGmbH ist am 14.04.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurden verschiedene Verfahrensschritte durchlaufen. Am 24.04.2024 wurde die Zulassung der Gläubiger nachrangiger Forderungen beschlossen und eine Anmeldefrist bis zum 31.05.2024 bestimmt. Ein besonderer Prüfungstermin für nachrangige Forderungen war für den 13.06.2024 angesetzt. Am 01.07.2024 folgte die Anordnung der Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist mit einem Stichtag für Widersprüche am 15.08.2024. Am 17.06.2025 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Stichtag für Einwendungen auf den 14.08.2025 festgelegt wurde. Parallel dazu wurden am 17.06.2025 die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Der verfügbare Massebestand wurde mit 147.758,75 EUR angegeben, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen waren in Höhe von 51.778,53 EUR zu berücksichtigen. Das Verfahren ist damit beendet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 197/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INEP Oldenburg Internationales Institut für nachhaltiges Energiemanagement, Politik, Risiko und soziale Innovationen gGmbH, vertr. d. d. GF, Uetzer Kirchweg 4, 31311 Uetze (AG Hildesheim, HRB 202564), vertr. d.: Iris Tuttlies, Am Immenberg 1, 31311 Uetze, (Gesc…
35 IN 197/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INEP Oldenburg Internationales Institut für nachhaltiges Energiemanagement, Politik, Risiko und soziale Innovationen gGmbH, vertr. d. d. GF, Uetzer Kirchweg 4, 31311 Uetze (AG Hildesheim, HRB 202564), vertr. d.: Iris Tuttlies, Am Immenberg 1, 31311 Uetze, (Geschäftsführerin), ist am 14.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 14.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 197/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INEP Oldenburg Internationales Institut für nachhaltiges Energiemanagement, Politik, Risiko und soziale Innovationen gGmbH, vertr. d. d. GF, Uetzer Kirchweg 4, 31311 Uetze (AG Hildesheim, HRB 202564), vertr. d.: Iris Tuttlies, Am Immenberg 1, 31311 Uetze, (G…
35 IN 197/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INEP Oldenburg Internationales Institut für nachhaltiges Energiemanagement, Politik, Risiko und soziale Innovationen gGmbH, vertr. d. d. GF, Uetzer Kirchweg 4, 31311 Uetze (AG Hildesheim, HRB 202564), vertr. d.: Iris Tuttlies, Am Immenberg 1, 31311 Uetze, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Gifhorn eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 80 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.04.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 191.621,93 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der Insolvenzverwalter hat für die Verfahrensdauer einen Zuschlag von insgesamt 20 % beantragt. Der Zuschlag ist ausreichend begründet und angemessen und wird daher in voller Höhe gewährt.
Für die Aufarbeitung der Buchhaltung, Sortierung und Beschaffung von Unterlagen hat der Insolvenzverwalter einen weiteren Zuschlag in Höhe von 25 % beantragt. Die Entstehung des Zuschlags wurde entsprechend begründet und die Höhe wird als angessen angesehen. Der Zuschlag war entsprechend festzusetzen.
Bzgl. der Begründung der vorgenannten Zuschläge konnte der des Insolvenzverwalters in seinem Vergütungsantrag gefolgt werden. Auf den o.g. Antrag wird Bezug genommen.
Weiterhin hat der Insolvenzverwalter einen Zuschlag in Höhe von 50 % für Rechtliche Spezialmaterien und Fördermittel beantragt. Der Insolvenzverwalter hat den Zuschlag umfassend begründet. Dennoch wird der Zuschlag lediglich in Höhe von 35 % für angemessen erachtet. Der Insolvenzverwalter hat zeitintensiv, über das Maß eines Normalverfahrens hinaus, die Grundlagen der Förderungen der Schuldnerin überprüft und zahlreiche rechtliche Vorgänge dazu geprüft, was zu erheblichem Mehraufwand in seinem Büro geführt hat. Es wurden allerdings auch Fachkräfte hinzugezogen. Diese Tatsache und auch die Gesamtschau des Verfahrens rechtfertigen aus hiesiger Sicht lediglich einen Zuschlag in Höhe von 35 % und nicht wie beantragt den Höchstzuschlag. Dem Insolvenzverwalter war somit ein weiterer Zuschlag von 35 % festzusetzen.
Dem Insolvenzverwalter war damit insgesamt ein Zuschlag von 80 % zu gewähren und festzusetzen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 18 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 17.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 197/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INEP Oldenburg Internationales Institut für nachhaltiges Energiemanagement, Politik, Risiko und soziale Innovationen gGmbH, vertr. d. d. GF, Uetzer Kirchweg 4, 31311 Uetze (AG Hildesheim, HRB 202564), vertr. d.: Iris Tuttlies, Am Immenberg 1, 31311 Uetze, (G…
35 IN 197/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INEP Oldenburg Internationales Institut für nachhaltiges Energiemanagement, Politik, Risiko und soziale Innovationen gGmbH, vertr. d. d. GF, Uetzer Kirchweg 4, 31311 Uetze (AG Hildesheim, HRB 202564), vertr. d.: Iris Tuttlies, Am Immenberg 1, 31311 Uetze, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 14.08.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 17.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 197/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INEP Oldenburg Internationales Institut für nachhaltiges Energiemanagement, Politik, Risiko und soziale Innovationen gGmbH, vertr. d. d. GF, Uetzer Kirchweg 4, 31311 Uetze (AG Hildesheim, HRB 202564), vertr. d.: Iris Tuttlies, Am Immenberg 1, 31311 Uetze, (G…
35 IN 197/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INEP Oldenburg Internationales Institut für nachhaltiges Energiemanagement, Politik, Risiko und soziale Innovationen gGmbH, vertr. d. d. GF, Uetzer Kirchweg 4, 31311 Uetze (AG Hildesheim, HRB 202564), vertr. d.: Iris Tuttlies, Am Immenberg 1, 31311 Uetze, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gifhorn zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Rathausstraße 1, 38518 Gifhorn, Tel.: 05371/945400, Fax: 05371/9454020, E-Mail: gifhorn@mfp-law.com, Internet: mfp-law.com hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 147.758,75 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 51.778,53 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Gifhorn, 17.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 197/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INEP Oldenburg Internationales Institut für nachhaltiges Energiemanagement, Politik, Risiko und soziale Innovationen gGmbH, vertr. d. d. GF, Uetzer Kirchweg 4, 31311 Uetze (AG Hildesheim, HRB 202564), vertr. d.: Iris Tuttlies, Am Immenberg 1, 31311 Uetze, (G…
35 IN 197/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INEP Oldenburg Internationales Institut für nachhaltiges Energiemanagement, Politik, Risiko und soziale Innovationen gGmbH, vertr. d. d. GF, Uetzer Kirchweg 4, 31311 Uetze (AG Hildesheim, HRB 202564), vertr. d.: Iris Tuttlies, Am Immenberg 1, 31311 Uetze, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 31.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Rathausstraße 1, 38518 Gifhorn, Tel.: 05371/945400, Fax: 05371/9454020, E-Mail: gifhorn@mfp-law.com, Internet: mfp-law.com schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.06.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 24.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 197/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INEP Oldenburg Internationales Institut für nachhaltiges Energiemanagement, Politik, Risiko und soziale Innovationen gGmbH, vertr. d. d. GF, Uetzer Kirchweg 4, 31311 Uetze (AG Hildesheim, HRB 202564), vertr. d.: Iris Tuttlies, Am Immenberg 1, 31311 Uetze, (G…
35 IN 197/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INEP Oldenburg Internationales Institut für nachhaltiges Energiemanagement, Politik, Risiko und soziale Innovationen gGmbH, vertr. d. d. GF, Uetzer Kirchweg 4, 31311 Uetze (AG Hildesheim, HRB 202564), vertr. d.: Iris Tuttlies, Am Immenberg 1, 31311 Uetze, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen, ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen und nachrangiger Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.08.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 01.07.2024
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