Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Raum und Handwerk Verwaltung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Gretlade 5, 31319 Sehnde
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 206741
EUID
DEP2408.HRB206741
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 201/24
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Hamer
Kanzlei
Valtier
Adresse
Uhlemeyerstraße 9/11, 30175 Hannover
Telefon
0511/1231050
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag Schlusstermin
11.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Messebau nebst Raumplanung und die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, insbesondere die Beteiligung an Handwerksunternehmen z.B. einem Tischlereibetrieb, welche die handwerklichen Arbeiten ausführen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Raum und Handwerk Verwaltung GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Hamer von Valtier hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 3.904,22 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.820.705,46 EUR zu berücksichtigen. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 11.06.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung bei Gericht eingehen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gifhorn zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 201/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Raum und Handwerk Verwaltung GmbH, Gretlande 5, 31319 Sehnde (AG Hildesheim, HRB 206741), vertr. d.: Tim-Alexander Weibel, Rambergstraße 42, 30161 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).…
35 IN 201/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Raum und Handwerk Verwaltung GmbH, Gretlande 5, 31319 Sehnde (AG Hildesheim, HRB 206741), vertr. d.: Tim-Alexander Weibel, Rambergstraße 42, 30161 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 11.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 201/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Raum und Handwerk Verwaltung GmbH, Gretlande 5, 31319 Sehnde (AG Hildesheim, HRB 206741), vertr. d.: Tim-Alexander Weibel, Rambergstraße 42, 30161 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Immo…
35 IN 201/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Raum und Handwerk Verwaltung GmbH, Gretlande 5, 31319 Sehnde (AG Hildesheim, HRB 206741), vertr. d.: Tim-Alexander Weibel, Rambergstraße 42, 30161 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Hamer von Valtier festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Gifhorn eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.02.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 6.809,50 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 201/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Raum und Handwerk Verwaltung GmbH, Gretlande 5, 31319 Sehnde (AG Hildesheim, HRB 206741), vertr. d.: Tim-Alexander Weibel, Rambergstraße 42, 30161 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschä…
35 IN 201/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Raum und Handwerk Verwaltung GmbH, Gretlande 5, 31319 Sehnde (AG Hildesheim, HRB 206741), vertr. d.: Tim-Alexander Weibel, Rambergstraße 42, 30161 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gifhorn zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Hamer von Valtier, Uhlemeyerstraße 9/11, 30175 Hannover, Tel.: 0511/1231050, Fax: 0511/12310599, E-Mail: info@insotreu.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 3.904,22 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.820.705,46 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Gifhorn, 15.04.2026
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