Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
InfiniteSea GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
August-Clüsserath-Weg 2, 66333 Völklingen
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 102426
EUID
DEV1109.HRB102426
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
110 IN 21/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.05.2026 , 13:53 Uhr
Eröffnung
01.07.2026 , 08:00 Uhr
Berichtstermin
12.08.2026 , 08:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.08.2026
Prüfungstermin
08.09.2026 , 08:40 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Fischfarm.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat am 04.05.2026 um 13:53 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der InfiniteSea GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102426 eingetragen und hat ihren Sitz in Völklingen. Gesetzlich vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Mäck. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Udo Michalsky aus St. Ingbert bestellt worden. Der Schuldnerin ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden, wodurch die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht. Die Schuldner der GmbH werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der InfiniteSea GmbH ist am 01.07.2026 um 08:00 Uhr wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, der am 04.05.2026 bei Gericht eingegangen war. Bereits zuvor, am 04.05.2026, waren vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der InfiniteSea GmbH ist am 01.07.2026 um 08:00 Uhr wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, der am 04.05.2026 bei Gericht eingegangen war. Bereits zuvor, am 04.05.2026, waren vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter die Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Udo Michalsky zum vorläufigen Insolvenzverwalter sowie ein allgemeines Verfügungsverbot für die Schuldnerin. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist derselbe Rechtsanwalt ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.08.2026 anzumelden. Ein Berichtstermin zur Gläubigerversammlung ist am 12.08.2026 angesetzt, gefolgt vom Prüfungstermin für angemeldete Forderungen am 08.09.2026. Die Unterlagen liegen ab dem 25.08.2026 zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 21/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102426 eingetragenen InfiniteSea GmbH, August-Clüsserath-Weg 2, 66333 Völklingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer …
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 21/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102426 eingetragenen InfiniteSea GmbH, August-Clüsserath-Weg 2, 66333 Völklingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Mäck, Lisdorfer Strasse 44, 66740 Saarlouis
ist am 04.05.2026, um 13:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Udo Michalsky, Kaiserstraße 77, 66386 St. Ingbert bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
110 IN 21/26
Amtsgericht Saarbrücken, 04.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 21/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102426 eingetragenen InfiniteSea GmbH, August-Clüsserath-Weg 2, 66333 Völklingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Mäck, Lisdorfer Strass…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 21/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102426 eingetragenen InfiniteSea GmbH, August-Clüsserath-Weg 2, 66333 Völklingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Mäck, Lisdorfer Strasse 44, 66740 Saarlouis
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.07.2026, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Udo Michalsky, Kaiserstraße 77, 66386 St. Ingbert.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am
Mittwoch, 12.08.2026, 08:40 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 08.09.2026, 08:40 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 19 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
110 IN 21/26
Saarbrücken, 01.07.2026
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