Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Infinity Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Zur Schmiede 8, 88299 Leutkirch
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 232124
EUID
DED2601V.HRB232124
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 56/22
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sebastian Laboga
Adresse
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
Termine & Fristen
Schlusstermin
09.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Eingehen, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Gesellschaften in verschiedener Rechtsform, einschließlich Stellung als persönlich haftender Gesellschafter; Übernahme von geschäftsleitenden Funktionen sowie Geschäftsführung bei diesen und anderen Gesellschaften; Erbringung von Managementleistungen für verbundene Unternehmen; Unternehmensberatung, soweit es hierzu keiner behördlichen Erlaubnis bedarf.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Infinity Holding GmbH ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sebastian Laboga bestellt. Im Verfahrensverlauf wurde die Regelvergütung des Verwalters sowie eine Auslagenpauschale von 30% festgesetzt. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 300.000,00 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse in Höhe von 13.280,82 EUR zur Verfügung. Ein Schlusstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist für den 09.12.2025 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Infinity Holding GmbH (Registergericht: München 232124), Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Siegmundt Falk, Zur Schmiede 8, 88299 Leutkirch hat der Verwalter am 25.08.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gest…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Infinity Holding GmbH (Registergericht: München 232124), Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Siegmundt Falk, Zur Schmiede 8, 88299 Leutkirch hat der Verwalter am 25.08.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 29. August 2025, 6.60 IN 56/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Infinity Holding GmbH (Registergericht: München 232124), Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Siegmundt Falk wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-He…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Infinity Holding GmbH (Registergericht: München 232124), Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Siegmundt Falk wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 25.261,71 EUR.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV.
An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.60 IN 56/22, Amtsgericht Potsdam, 24. Oktober 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Infinity Holding GmbH, Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Potsdam liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam - Insolvenzgericht -, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, Az. 6.60 IN 56/22, zur Einsichtna…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Infinity Holding GmbH, Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Potsdam liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam - Insolvenzgericht -, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, Az. 6.60 IN 56/22, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt € 300.000,00. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse in Höhe von € 13.280,82 abzüglich noch zu berichtigender Masseverbindlichkeiten nach §§ 54, 55 InsO zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
6.60 IN 56/22, Amtsgericht Potsdam, 24. Oktober 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Infinity Holding GmbH (Registergericht: München 232124), Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Siegmundt Falk, wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des V…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Infinity Holding GmbH (Registergericht: München 232124), Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Siegmundt Falk, wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 09.12.2025. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 24. Oktober 2025, 6.60 IN 56/22
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