Vorläufige Maßnahmen Nordrhein-Westfalen HRB 26161

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Insolvenzprofil

Infinity StartUp GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ottostraße 51a, 52070 Aachen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 26161
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER3101.HRB26161

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
92 IN 153/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Carsten Lange
Adresse
Jülicher Str. 215, 52070 Aachen

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.09.2026 , 09:54 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Reinigungsapparaturen für Textilien, insbesondere unter Einsatz von physikalischen Methoden, sowie die Entwicklung von dazugehörigen Applikationen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen, auch wenn diese einen anderen Unternehmensgegenstand haben. Die Gesellschaft kann Unternehmen erwerben oder sie veräußern. Sie ist berechtigt, ihren Betrieb ganz oder teilweise in Beteiligungsunternehmen auszugliedern.

Wirtschaftszweig

Hauptbranche
Sonstige Produktion
Subbranche
Sonstige industrielle Fertigung
Geschäftstätigkeit
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Reinigungsapparaturen für Textilien sowie dazugehöriger Applikationen

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Aachen hat am 02.09.2026 um 09:54 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Infinity StartUp GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 26161, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Carsten Lange bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 153/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 26161 eingetragenen Infinity StartUp GmbH, Ottostraße 51 A, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sing-Hong Stefan Chang, Geschäftszw…

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