Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
InfraPro Ingenieur GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Hüttenfelder Straße 7, 64653 Lorsch
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRA 84888
EUID
DEM1103.HRA84888
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
9 IN 292/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
28.11.2024 , 10:15 Uhr
Schlusstermin
24.03.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der InfraPro Ingenieur GmbH & Co.KG ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat seine Vergütung gemäß InsVV festsetzen lassen, wobei die Insolvenzmasse mit 247.268,11 EUR ermittelt wurde. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist abgeschlossen. Dem Insolvenzverwalter ist die Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 24.03.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum sind Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zur Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bei Gericht einzureichen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 363.002,84 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 123.295,71 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der InfraPro Ingenieur GmbH & Co.KG ist eröffnet. Im Laufe des Verfahrens wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei die Insolvenzmasse mit 247.268,11 EUR ermittelt wurde. Ein Vergleich zur Abgeltung von Ansprüchen gegen den Schuldner und dessen Gesellschafte…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der InfraPro Ingenieur GmbH & Co.KG ist eröffnet. Im Laufe des Verfahrens wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei die Insolvenzmasse mit 247.268,11 EUR ermittelt wurde. Ein Vergleich zur Abgeltung von Ansprüchen gegen den Schuldner und dessen Gesellschaftern wurde auf der Gläubigerversammlung am 28.11.2024 zugestimmt; der Vergleichsbetrag beträgt 49.000,00 EUR. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist abgeschlossen. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 24.03.2026 bestimmt. Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 363.002,84 EUR zu berücksichtigen, wofür ein Betrag von ca. 123.295,71 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung steht. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der InfraPro Ingenieur GmbH & Co.KG ist beim Amtsgericht Darmstadt anhängig. Im November 2024 wurde eine Gläubigerversammlung einberufen, um einem Vergleich zur Abgeltung von Ansprüchen der Masse gegen mehrere Beteiligte einschließlich des Geschäftsführers Dirk Helfrich zuzustim…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der InfraPro Ingenieur GmbH & Co.KG ist beim Amtsgericht Darmstadt anhängig. Im November 2024 wurde eine Gläubigerversammlung einberufen, um einem Vergleich zur Abgeltung von Ansprüchen der Masse gegen mehrere Beteiligte einschließlich des Geschäftsführers Dirk Helfrich zuzustimmen. Im September 2026 ist das Verfahren gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Vor der Aufhebung waren bereits Schritte zur Schlussverteilung eingeleitet worden: Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 24.03.2026 bestimmt worden. Das Verteilungsverzeichnis ist niedergelegt worden. Für die Schlussverteilung stehen aus der Insolvenzmasse ca. 123.295,71 EUR zur Verfügung, wobei Forderungen in Höhe von insgesamt 363.002,84 EUR zu berücksichtigen sind. Die Insolvenzmasse wurde im Rahmen der Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters mit 247.268,11 EUR ermittelt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 292/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der InfraPro Ingenieur GmbH & Co.KG, Nibelungenstraße 351, 64686 Lautertal (Odenwald) (AG Darmstadt, HRA 84888), vertr. d.: 1. InfraPro GmbH, Am Erbachwiesenweg 4, 64646 Heppenheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dirk Helfrich, Hüttenfeld…
9 IN 292/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der InfraPro Ingenieur GmbH & Co.KG, Nibelungenstraße 351, 64686 Lautertal (Odenwald) (AG Darmstadt, HRA 84888), vertr. d.: 1. InfraPro GmbH, Am Erbachwiesenweg 4, 64646 Heppenheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dirk Helfrich, Hüttenfelder Straße 17, 64646 Heppenheim, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um Prozentsatz eingeben % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 247.268,11 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR. Ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz ist nach Art und Umfang des Verfahrens nicht gerechtfertigt.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 292/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der InfraPro Ingenieur GmbH & Co.KG, Nibelungenstraße 351, 64686 Lautertal (Odenwald) (AG Darmstadt, HRA 84888), vertr. d.: 1. InfraPro GmbH, Am Erbachwiesenweg 4, 64646 Heppenheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dirk Helfrich, Hüttenfeld…
9 IN 292/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der InfraPro Ingenieur GmbH & Co.KG, Nibelungenstraße 351, 64686 Lautertal (Odenwald) (AG Darmstadt, HRA 84888), vertr. d.: 1. InfraPro GmbH, Am Erbachwiesenweg 4, 64646 Heppenheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dirk Helfrich, Hüttenfelder Straße 17, 64646 Heppenheim, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 24.03.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis .
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 292/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der InfraPro Ingenieur GmbH & Co.KG, Nibelungenstraße 351, 64686 Lautertal (Odenwald) (AG Darmstadt, HRA 84888), vertr. d.: 1. InfraPro GmbH, Am Erbachwiesenweg 4, 64646 Heppenheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dirk Helfrich, Hüttenfeld…
9 IN 292/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der InfraPro Ingenieur GmbH & Co.KG, Nibelungenstraße 351, 64686 Lautertal (Odenwald) (AG Darmstadt, HRA 84888), vertr. d.: 1. InfraPro GmbH, Am Erbachwiesenweg 4, 64646 Heppenheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dirk Helfrich, Hüttenfelder Straße 17, 64646 Heppenheim, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 363.002,84 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 123.295,71 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 01.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 292/22 In dem Insolvenzverfahren InfraPro Ingenieur GmbH & Co.KG, Nibelungenstraße 351, 64686 Lautertal (Odenwald) (AG Darmstadt, HRA 84888), vertr. d.: 1. InfraPro GmbH, Am Erbachwiesenweg 4, 64646 Heppenheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dirk Helfrich, Hüttenfelder Straße 17, 64646 Hep…
9 IN 292/22 In dem Insolvenzverfahren InfraPro Ingenieur GmbH & Co.KG, Nibelungenstraße 351, 64686 Lautertal (Odenwald) (AG Darmstadt, HRA 84888), vertr. d.: 1. InfraPro GmbH, Am Erbachwiesenweg 4, 64646 Heppenheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dirk Helfrich, Hüttenfelder Straße 17, 64646 Heppenheim, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 28.11.2024, 10:15 Uhr, Zimmer 4.307, 4. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt Tagesordnung : Zustimmung zu einem Vergleich zur Abgeltung der Ansprüche der Insolvenzmasse gegen 1. Dirk Helfrich, 2. Armin Heckel, 3. Mario Helbing, 4. InfraPro GmbH sowie
5. IP Event GmbH & Co. KG, Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 49.000,00 EUR in monatlichen Raten.
Hinweis:
Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Amtsgericht Darmstadt, 06.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 292/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der InfraPro Ingenieur GmbH & Co.KG, Nibelungenstraße 351, 64686 Lautertal (Odenwald) (AG Darmstadt, HRA 84888), vertr. d.: 1. InfraPro GmbH, Am Erbachwiesenweg 4, 64646 Heppenheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dirk Helfrich, Hüttenfelder …
9 IN 292/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der InfraPro Ingenieur GmbH & Co.KG, Nibelungenstraße 351, 64686 Lautertal (Odenwald) (AG Darmstadt, HRA 84888), vertr. d.: 1. InfraPro GmbH, Am Erbachwiesenweg 4, 64646 Heppenheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dirk Helfrich, Hüttenfelder Straße 17, 64646 Heppenheim, (Geschäftsführer), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 17.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.