Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ing. Herbert Gries GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn HRB 217
EUID
DEM1706.HRB217
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Limburg an der Lahn
Aktenzeichen
9 IN 12/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.08.2026 , 12:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Ing. Herbert Gries GmbH ist am 06.08.2026 um 12:00 Uhr die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Karl Niessler bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann von der Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls von Gläubigern innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ing. Herbert Gries GmbH ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen. Am 06.08.2026 hat das Amtsgericht Limburg an der Lahn die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin getroffen. Zugleich wurde Rechtsanwalt Karl Niessler zum vorläufigen Ins…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ing. Herbert Gries GmbH ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen. Am 06.08.2026 hat das Amtsgericht Limburg an der Lahn die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin getroffen. Zugleich wurde Rechtsanwalt Karl Niessler zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Schuldner der Gesellschaft wurden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Eine spätere Berichtigung vom 19.08.2026 korrigierte den Sitz der Schuldnerin von Elz auf Limburg an der Lahn, Moritz-Hilf-Str. 16, entsprechend dem Handelsregister. Gegen die Entscheidung steht der Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls Gläubigern eine sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 12/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ing. Herbert Gries GmbH, Von der Eichen 18, 65604 Elz (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 217), vertr. d.: Frank Thomas Müller, Auf der Höhe 11A, 65558 Gückingen, (Geschäftsführer), ist am 06.08.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Ant…
9 IN 12/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ing. Herbert Gries GmbH, Von der Eichen 18, 65604 Elz (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 217), vertr. d.: Frank Thomas Müller, Auf der Höhe 11A, 65558 Gückingen, (Geschäftsführer), ist am 06.08.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Karl Niessler, Grabenstrasse 16-18, D 65549 Limburg a. d. Lahn, Tel.: 06431/590 69-0, Fax: 06431/590 69-20, E-Mail: info@rechtsanwalt-niessler.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 06.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- 9 IN 12/26 -
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ing. Herbert Gries GmbH, Von der Eichen 18, 65604 Elz (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 217), vertr. d.: Frank Thomas Müller, Auf der Höhe 11A, 65558 Gückingen, (Geschäftsführer), wird der Beschluss des Amtsgerichts Limburg an der Lahn vom 06.08.2026 dahin…
- 9 IN 12/26 -
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ing. Herbert Gries GmbH, Von der Eichen 18, 65604 Elz (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 217), vertr. d.: Frank Thomas Müller, Auf der Höhe 11A, 65558 Gückingen, (Geschäftsführer), wird der Beschluss des Amtsgerichts Limburg an der Lahn vom 06.08.2026 dahingehend berichtigt, dass lt. Handelsregister der Sitz der juristischen Person Limburg an der Lahn, Moritz-Hilf-Str. 16 ist.
Amtsgericht Limburg, 19.08.2026
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