Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ing. Horst Deumel Fertigbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Im Tardis 14, 56566 Neuwied
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 11349
EUID
DET2214V.HRB11349
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 26/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Lieser
Adresse
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
Telefon
0261-30479-0
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag für Forderungsprüfung
28.04.2025
Schlusstermin
06.08.2025 , 09:30 Uhr
Aufhebung
10.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Fertigbauten in Stahlbeton und Hochbauarbeiten aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ing. Horst Deumel Fertigbau GmbH ist am 10.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Zuvor war das Verfahren bereits in fortgeschrittenen Phasen. Am 06.06.2025 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und ein Schlusstermin für den 06.08.2025 angesetzt. Im Juni 2025 wurden zudem die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Vorab hatte das Gericht am 13.03.2025 eine Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei der Stichtag auf den 28.04.2025 bestimmt wurde. Der Insolvenzbeschlag bleibt hinsichtlich bestimmter Ansprüche und Guthaben aufrecht erhalten. Der Insolvenzverwalter ist mit der Nachtragsverteilung beauftragt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 26/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ing. Horst Deumel Fertigbau GmbH, Im Tardis 14, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 11349), vertr. d.: Wolfgang Andreas Hof, In der Au 24, 53547 Hausen, (Geschäftsführer), ist am 10.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.
Der Insolvenzbeschlag bleibt aufrecht e…
21 IN 26/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ing. Horst Deumel Fertigbau GmbH, Im Tardis 14, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 11349), vertr. d.: Wolfgang Andreas Hof, In der Au 24, 53547 Hausen, (Geschäftsführer), ist am 10.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.
Der Insolvenzbeschlag bleibt aufrecht erhalten hinsichtlich der Ansprüche aus Sicherheitseinbehalten und Guthaben aus dem Festgeldkonto bei der VR Bank Rhein-Mosel eG sowie hinsichtlich der Quotenzahlung.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Nachtragsverteilung beauftragt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neuwied, 10.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 26/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ing. Horst Deumel Fertigbau GmbH, Im Tardis 14, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 11349), vertr. d.: Wolfgang Andreas Hof, In der Au 24, 53547 Hausen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstell…
21 IN 26/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ing. Horst Deumel Fertigbau GmbH, Im Tardis 14, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 11349), vertr. d.: Wolfgang Andreas Hof, In der Au 24, 53547 Hausen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuwied zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-30479-0, Fax: 0261- 911 47 29, E-Mail: koblenz@lieser-rechtsanwaelte.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 814.581,61 Euro. Vorbehaltlich weiterer Gerichts- und Verfahrenskosten ist ein Massebestand in Höhe von 299.461,52 Euro verfügbar.
Amtsgericht Neuwied, 06.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 26/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ing. Horst Deumel Fertigbau GmbH, Im Tardis 14, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 11349), vertr. d.: Wolfgang Andreas Hof, In der Au 24, 53547 Hausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Es wird…
21 IN 26/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ing. Horst Deumel Fertigbau GmbH, Im Tardis 14, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 11349), vertr. d.: Wolfgang Andreas Hof, In der Au 24, 53547 Hausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Es wird das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
Mittwoch, 06.08.2025, 09:30 Uhr, Saal 101, 1. Stock, Amtsgericht Neuwied, Hermannstr. 39, 56564 Neuwied.
Der Termin dient der
a) Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neuwied, 06.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 26/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ing. Horst Deumel Fertigbau GmbH, Im Tardis 14, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 11349), vertr. d.: Wolfgang Andreas Hof, In der Au 24, 53547 Hausen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs…
21 IN 26/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ing. Horst Deumel Fertigbau GmbH, Im Tardis 14, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 11349), vertr. d.: Wolfgang Andreas Hof, In der Au 24, 53547 Hausen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Neuwied eingesehen werden.
EUR
Vergütung gemäß §§ 1,2,3, InsVV
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Kosten der übertragenen Zustellungen
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Der Insolvenzverwalter beantragte die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit im Verfahren.
Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Der Regelsatz der Vergütung wird nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet. Dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters wird durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen.
Ausgehend von der Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung.
Es werden Erhöhungstatbestände geltend gemacht, sodass gemäß § 3 InsVV Zuschläge festzusetzen waren. Weiterhin war ein Abschlag zu berücksichtigen. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die erstatteten Tätigkeitsberichte sowie den Vergütungsantrag.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neuwied, 11.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 26/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ing. Horst Deumel Fertigbau GmbH, Im Tardis 14, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 11349), vertr. d.: Wolfgang Andreas Hof, In der Au 24, 53547 Hausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen u…
21 IN 26/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ing. Horst Deumel Fertigbau GmbH, Im Tardis 14, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 11349), vertr. d.: Wolfgang Andreas Hof, In der Au 24, 53547 Hausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neuwied, 13.03.2025
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