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Insolvenzprofil
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Planung und Bauleistung gebäudetechnischer Anlagen, insbesondere auch die Beteiligung an Arbeitsgemeinschaften.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ingenieurgruppe HSP-Rostock Gesellschaft für technische Gebäudeausrüstung mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HRB 4626, ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Hamburg. Die gesetzlichen Vertreter des Schuldners sind die Geschäftsführer Herrn Volker Hein und Herrn Klaus-Dieter Hufnagel. Gegen den Beschluss zur Aufhebung steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Dieser ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg einzureichen. Die Frist zur Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung.
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