Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 99336
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
INGRA PowerSystems GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Vogelsanger Weg 91, 40470 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 99336
EUID
DER1101.HRB99336
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 182/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.03.2024 , 10:21 Uhr
Eröffnung
06.09.2024 , 10:55 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.10.2024
Einsichtnahme Unterlagen
04.11.2024
Berichtstermin
15.11.2024
Prüfungstermin
10.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung eigenen Vermögens, gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die Personalvermittlung. Weiter ist Gegenstand des Unternehmens die Fertigung, Montage und Wartung von Industrieanlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der INGRA PowerSystems GmbH sind am 15.03.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Mit diesem Beschluss ist die Rechtsanwältin Britta Hoff als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Die Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Zudem wurde den Drittschuldnern die Zahlung an die Schuldnerin untersagt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Prüfungsstichtag für diesen Vorgang ist der 10.0hib2026.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INGRA PowerSystems GmbH wurde am 06.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 15.03.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Britta Hoff zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Mit der Eröffnung des H…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INGRA PowerSystems GmbH wurde am 06.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 15.03.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Britta Hoff zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens ist Rechtsanwältin Britta Hoff zur Insolvenzverwalterin ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 25.10.2024. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 15.11.2024. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin sind ab dem 04.11.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen. Für nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen ist ein weiterer Prüfungsstichtag für das schriftliche Verfahren auf den 10.07.2026 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 182/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99336 eingetragenen INGRA PowerSystems GmbH, Vogelsanger Weg 91, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Mirjana Arambasi…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 182/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99336 eingetragenen INGRA PowerSystems GmbH, Vogelsanger Weg 91, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Mirjana Arambasic,
ist am 15.03.2024, um 10:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Britta Hoff, Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
503 IN 182/23
Amtsgericht Düsseldorf, 15.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 182/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99336 eingetragenen INGRA PowerSystems GmbH, Vogelsanger Weg 91, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Mirjana Arambasic,
wird an…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 182/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99336 eingetragenen INGRA PowerSystems GmbH, Vogelsanger Weg 91, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Mirjana Arambasic,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
503 IN 182/23
Amtsgericht Düsseldorf, 05.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 182/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99336 eingetragenen INGRA PowerSystems GmbH, Vogelsanger Weg 91, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Mirjana Arambasic,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit un…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 182/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99336 eingetragenen INGRA PowerSystems GmbH, Vogelsanger Weg 91, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Mirjana Arambasic,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.09.2024, um 10:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Britta Hoff, Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 15.11.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 04.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
503 IN 182/23
Düsseldorf, 06.09.2024
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