Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
INITIO GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 54741
EUID
DEP2305.HRB54741
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 16/17
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Ralf Marten Pachmann
Adresse
Büschstraße 12, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
08.04.2026
Schlussverteilung
17.04.2026
Kostenvorschuss-Frist
10.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INITIO GmbH ist beim Amtsgericht Hamburg anhängig. Der Insolvenzverwalter Dr. Ralf Marten Pachmann ist bestellt und übt sein Amt seit dem 16.03.2017 aus. Im April 2026 wurden verschiedene Beschlüsse verkündet. Zunächst wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei die Insolvenzmasse mit 1.269,08 EUR beziffert wurde. Da die Masse nicht ausreichte, um die Verfahrenskosten zu decken, wurde dem Schuldner und den Beteiligten bis zum 10.06.2026 eine Frist zur Zahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von 2.000,00 EUR gesetzt, andernfalls soll das Verfahren mangels Masse eingestellt werden. Parallel dazu wurde die Schlussverteilung angekündigt, für die Forderungen in Höhe von 1.121.164,47 EUR angemeldet sind, wobei ein Verteilungsbetrag von 1.244,09 EUR zur Verfügung steht. Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sind zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 16/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 54741 eingetragenen INITIO GmbH, Sierichstraße 81, 22299 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Hermann Peter Eschke,
Insolvenzverwalter…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 16/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 54741 eingetragenen INITIO GmbH, Sierichstraße 81, 22299 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Hermann Peter Eschke,
Insolvenzverwalter: Dr. Ralf Marten Pachmann, Büschstraße 12, 20354 Hamburg
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse anteilig entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 16.03.2017 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 1.269,08 EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 1.000,00 EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV beträgt unter Berücksichtigung von 11 Gläubigern 1.150,00 EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 30.03.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B425 eingesehen werden.
67b IN 16/17
Amtsgericht Hamburg, 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 16/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 54741 eingetragenen INITIO GmbH, Sierichstraße 81, 22299 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Hermann Peter Eschke,
reicht nach Mittei…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 16/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 54741 eingetragenen INITIO GmbH, Sierichstraße 81, 22299 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Hermann Peter Eschke,
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 10.06.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 2.000,00 EUR bei der Justizkasse Hamburg, Bundesbank IBAN DE10200000000020001501 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B425 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben bzw. zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 16/17
Amtsgericht Hamburg, 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 16/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 54741 eingetragenen INITIO GmbH, Sierichstraße 81, 22299 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Hermann Peter Eschke,
soll die Schlussve…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 16/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 54741 eingetragenen INITIO GmbH, Sierichstraße 81, 22299 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Hermann Peter Eschke,
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 1.121.164,47 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 1.244,09 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67b IN 16/17
Amtsgericht Hamburg, 17.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 16/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 54741 eingetragenen INITIO GmbH, Sierichstraße 81, 22299 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Hermann Peter Eschke,
wird mangels kostende…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 16/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 54741 eingetragenen INITIO GmbH, Sierichstraße 81, 22299 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Hermann Peter Eschke,
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO).
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer Nr. B 425 eingesehen werden.
67b IN 16/17
Amtsgericht Hamburg, 21.07.2026
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