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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Erbringung von Metall- und Schweißarbeiten, Lärmschutzanlagen, Anlagenbau und Stahlkonstruktionsbau sowie deren Instandsetzung, Service, Wartung und Montagedienstleistungen aller Art und aller sonstigen Geschäfte, die hiermit in Zusammenhang stehen oder erbracht werden können. Gegenstand ist ferner der Handel, einschließlich des Im- und Export mit Waren aller Art, insbesondere Stahlprodukte und sonstige Metalle soweit hierzu keine Genehmigung erforderlich ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INKON Stahlbau GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Montabaur hat in zwei Beschlüssen die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde zunächst auf den 17.09.2025 bestimmt. Später wurde dieser Stichtag auf den 27.04.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem jeweiligen Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Originalbekanntmachung
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