Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Inno AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 108818
EUID
DEB8535.HRB108818
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Aktenzeichen
10 IN 597/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tobias Hirte
Adresse
Kriegsstr. 113, 76135 Karlsruhe
Termine & Fristen
Antrag Vergütungsvorschuss
28.11.2023
Beschluss Vergütungsvorschuss
04.06.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Inno AG ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Der Schuldner wird durch die Vorstände Peter Heydebreck und Guido Hillebrands vertreten. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tobias Hirte. Mit Beschluss vom 04.06.2024 wurde ein Vorschuss auf die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters bewilligt. Der Antrag des Insolvenzverwalters vom 28.11.2023 wurde in vollem Umfang berücksichtigt, da der beanspruchte Betrag angemessen ist und das Verfahren länger als sechs Monate dauert. Der Insolvenzverwalter beantragte ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um 50 %. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 597/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Inno AG,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 108818,
vertreten durch die Vorstände Peter Heydebreck und Guido Hillebrands,
Bahnhofstraße 54, 76137 Karlsruhe
- Schuldnerin -
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Ein Vorschuss auf Vergütung und Auslagen des I…
10 IN 597/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Inno AG,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 108818,
vertreten durch die Vorstände Peter Heydebreck und Guido Hillebrands,
Bahnhofstraße 54, 76137 Karlsruhe
- Schuldnerin -
|
Ein Vorschuss auf Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tobias Hirte, Kriegsstr. 113, 76135 Karlsruhe, welcher auf die endgültige Vergütung anzurechnen ist, wurde mit Beschluss vom 04.06.2024 bewilligt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Bewilligung eines Vorschusses auf die Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 28.11.2023.Dem Antrag war in vollem Umfang zu entsprechen, da der beanspruchte Betrag angemessen ist und das Verfahren nunmehr länger als sechs Monate andauert (§ 9 S. 2 1. Alt. InsVV).Mit dem geltend gemachten Vorschussbetrag wird die endgültige Vergütung nicht überschritten.
Der Insolvenzverwalter beantragt ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um -50 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 28.11.2023 wird Bezug genommen.
Der Vorschuss auf die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine bisherigen Tätigkeiten war gemäß §§ 9, 2-8 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von XXX EUR zu bewilligen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 04.06.2024
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