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Insolvenzprofil
Innobrain Ltd. & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 3027
EUID
DER1304.HRB3027
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
38 IN 8/14
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Stefan Rosemann
Adresse
Töschepad 15, 47802 Krefeld
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung Nachtragsverteilung
22.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Innobrain Ltd. & Co. KG ist eröffnet und läuft. Das Amtsgericht Kleve hat die Vergütung für eine Nachtragsverteilung sowie die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Vergütung wird aufgrund der nachträglich vereinnahmten Insolvenzmasse in Höhe von 5.349,76 EUR berechnet, wobei nach billigem Ermessen eine Vergütung in Höhe von 25 % als angemessen erachtet wurde. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht dem Verwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung zur Verfügung, wenn der Beschwerdewert 300,00 EUR übersteigt bzw. das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Die Frist für die Einlegung beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung des Beschlusses. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 8/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Innobrain Ltd. & Co. KG, Am Flughafen 3 a, 46519 Alpen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Innobrain Ltd., 69 Great Hampton St, B18 6 EW Birmingham, Vereinigtes Königreich, diese vertreten durch …
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 8/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Innobrain Ltd. & Co. KG, Am Flughafen 3 a, 46519 Alpen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Innobrain Ltd., 69 Great Hampton St, B18 6 EW Birmingham, Vereinigtes Königreich, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Rosemann, Töschepad 15, 47802 Krefeld,
sind die Vergütung für eine Nachtragsverteilung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 205, 63, 64 InsO). Die Vergütung wird aufgrund der nachträglich vereinnahmten Insolvenzmasse in Höhe von 5.349,76 EUR berechnet. Im vorliegenden Fall ist nach billigem Ermessen eine Vergütung in Höhe von 25 % angemessen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Kleve statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 107 eingesehen werden.
38 IN 8/14
Amtsgericht Kleve, 22.06.2026
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