Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 15432
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Insolvenzprofil
Innovativ Care Concept GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Springemarkt 1, 45894 Gelsenkirchen
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 15432
EUID
DER2507.HRB15432
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
160 IN 139/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
01.11.2025 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.01.2026
Berichtstermin
20.01.2026 , 11:30 Uhr
Prüfungstermin
20.01.2026 , 11:30 Uhr
Prüfungsstichtag
18.05.2026
Insolvenzplanverfahren
27.05.2026 , 14:00 Uhr
Aufhebung
30.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das komplette Dienstleistungsspektrum der Betreuung, Pflege und Beratung, insbesondere der ganzheitliche Pflegeservice, die ambulante sowie die teil- / vollstationäre Pflege, die Kranken- und Seniorenpflege, Behindertenpflege, Intensivpflege, außerklinische Beatmungspflege, Kinderintensivpflege, Hausnotruf und Telemedizin, Pflegeforschung, Schulung sowie das Erwerben und Betreiben von Seniorenheimen und Pflegeeinrichtungen im In- und Ausland, Krankentransport und Gesundheitsreisen, Organisation Begleitung und Betreuung von kranken und pflegebedürftigen Menschen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Innovativ Care Concept GmbH ist am 01.11.2025 eröffnet worden. Das Gericht hat die Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Stefan Denkhaus zum Sachwalter ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.01.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichts- und Prüfungstermin dient, ist am 20.01.2026 angesetzt. Nachträglich angemeldete Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 18.05.2026 ist. Ein weiterer Termin zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan ist für den 27.05.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Innovativ Care Concept GmbH ist am 01.11.2025 eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei Rechtsanwalt Stefan Denkhaus zum Sachwalter ernannt wurde. Die Gläubiger hatten Forderungen bis zum 02.01.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Berichtstermin und Prüfu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Innovativ Care Concept GmbH ist am 01.11.2025 eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei Rechtsanwalt Stefan Denkhaus zum Sachwalter ernannt wurde. Die Gläubiger hatten Forderungen bis zum 02.01.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Berichtstermin und Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen war am 20.01.2026 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde ein Insolvenzplan erarbeitet, dessen Bestätigung rechtskräftig geworden ist. Die Vergütung des Sachwalters ist auf der Grundlage einer Insolvenzmasse von 516.594,00 EUR festgesetzt worden. Das Verfahren ist zum Ablauf des 30.06.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 139/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15432 eingetragenen Innovativ Care Concept GmbH, Cranger Straße 222, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haci Ahmet Aktekin, Cr…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 139/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15432 eingetragenen Innovativ Care Concept GmbH, Cranger Straße 222, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haci Ahmet Aktekin, Cranger Straße 35, 45894 Gelsenkirchen
ist Termin zur Erörterung des Insolvenzplanes und des Stimmrechts der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf Mittwoch, 27.05.2026, 14:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Der Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
160 IN 139/25
Amtsgericht Essen, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 139/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15432 eingetragenen Innovativ Care Concept GmbH, Cranger Straße 222, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haci Ahmet Aktekin, Cr…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 139/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15432 eingetragenen Innovativ Care Concept GmbH, Cranger Straße 222, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haci Ahmet Aktekin, Cranger Straße 35, 45894 Gelsenkirchen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
160 IN 139/25
Amtsgericht Essen, 03.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 139/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15432 eingetragenen Innovativ Care Concept GmbH, Cranger Straße 222, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haci Ahmet Aktekin, Cranger Straße 35, 45894 Gel…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 139/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15432 eingetragenen Innovativ Care Concept GmbH, Cranger Straße 222, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haci Ahmet Aktekin, Cranger Straße 35, 45894 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Das komplette Dienstleistungsspektrum der Betreuung, Pflege und Beratung insbesondere der ganzheitliche Pflegeservice usw.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.11.2025, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.08.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 26.08.2025 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Kennedyplatz 8, 45127 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.01.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 20.01.2026, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
160 IN 139/25
Essen, 01.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 139/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15432 eingetragenen Innovativ Care Concept GmbH, Cranger Straße 222, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haci Ahmet Aktekin, Cr…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 139/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15432 eingetragenen Innovativ Care Concept GmbH, Cranger Straße 222, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haci Ahmet Aktekin, Cranger Straße 35, 45894 Gelsenkirchen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 516.594,00 EUR zugrunde gelegt.
Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf 100 % des Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 28.05.2026.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.
160 IN 139/25
Amtsgericht Essen, 26.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 139/25
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15432 eingetragenen Innovativ Care Concept GmbH, Cranger Straße 222, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haci Ahmet Aktekin, Crang…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 139/25
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15432 eingetragenen Innovativ Care Concept GmbH, Cranger Straße 222, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haci Ahmet Aktekin, Cranger Straße 35, 45894 Gelsenkirchen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Jutta Melchers., Vorhaller Str. 21, 58089 Hagen
Sachwalter: Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Kennedyplatz 8, 45127 Essen
wird zum Ablauf des 30.06.2026 aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans vom 13.04.2026 rechtskräftig geworden ist (§ 258 Abs. 1 InsO).
160 IN 139/25
Amtsgericht Essen, 30.06.2026
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