Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
innoviva GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Brunnenstraße 23, 40223 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 84698
EUID
DER1101.HRB84698
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 53/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Paul Fink
Adresse
Königsallee 33, 40212 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.03.2025 , 14:31 Uhr
Eröffnung
07.07.2025 , 15:29 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.08.2025
Niederlegung Unterlagen
25.08.2025
Berichtstermin
06.09.2025
Prüfungstermin
06.09.2025
Masseunzulänglichkeit angezeigt
13.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Atemtestgeräten jeglichen Anwendungsbereichs.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der innoviva GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 84698, hat mehrere Phasen durchlaufen. Am 19.03.2025 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden; Rechtsanwalt Dr. Paul Fink wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren ist am 07.07.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist ebenfalls Rechtsanwalt Dr. Paul Fink ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 16.08.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 06.09.2025. Spätestens ab dem 25.08.2025 werden die Tabelle mit den Forderungen, die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen nicht bestrittene Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Am 13.03.2026 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 53/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 84698 eingetragenen innoviva GmbH, Brunnenstr. 23, 40223 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Christiane Mathilde Schüle, und Frau L…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 53/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 84698 eingetragenen innoviva GmbH, Brunnenstr. 23, 40223 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Christiane Mathilde Schüle, und Frau Lena Ehrenpreis,
ist am 12.03.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
505 IN 53/25
Amtsgericht Düsseldorf, 13.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 53/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 84698 eingetragenen innoviva GmbH, Brunnenstr. 23, 40223 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Christiane Mathilde Schüle, und Frau Lena Ehrenpreis,
wird wegen…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 53/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 84698 eingetragenen innoviva GmbH, Brunnenstr. 23, 40223 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Christiane Mathilde Schüle, und Frau Lena Ehrenpreis,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 07.07.2025, um 15:29 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Paul Fink, Königsallee 33, 40212 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 06.09.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 25.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
505 IN 53/25
Düsseldorf, 07.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 53/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 84698 eingetragenen innoviva GmbH, Brunnenstr. 23, 40223 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Christiane Mathilde Schüle, …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 53/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 84698 eingetragenen innoviva GmbH, Brunnenstr. 23, 40223 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Christiane Mathilde Schüle, und Frau Lena Ehrenpreis,
ist am 19.03.2025, um 14:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Paul Fink, Königsallee 33, 40212 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
505 IN 53/25
Amtsgericht Düsseldorf, 19.03.2025
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