Vorläufige Maßnahmen Thüringen HRB 524068

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Insolvenzprofil

InnoWerk GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Thüringen
Adresse
Versbachstraße 1, 98617 Meiningen OT Walldorf
Handelsregister
Amtsgericht Jena HRB 524068
EUID
DEY1206.HRB524068

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
404 IN 896/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther
Adresse
Nikolaistraße 3-5, 04109 Leipzig
Telefon
0341 652200

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.04.2026 , 12:00 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Der An- und Verkauf von Waren, insbesondere der Handel mit Handwerks- und handwerksnahen Produkten und Zubehör, die Vermittlung von Warenan- und Verkaufsgeschäften im vorgenannten Bereich, die Erbringung von Vertriebs- und Vertriebsdienstleistungen, Maßnahmen zur Vertriebsunterstützung und Schulungen in diesem Bereich sowie die Beteiligung an Unternehmen zum Zwecke der Förderung des Geschäftsgegenstandes.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Leipzig hat am 29.04.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der InnoWerk GmbH, Meiningen, die Anordnung vorläufiger Maßnahmen getroffen. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wurde zum gleichen Zeitpunkt um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther aus Leipzig bestellt worden. Es gilt ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO, wonach Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern. Ihm stehen umfassende Befugnisse zur Verfügung, darunter das Recht, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, Forderungen auf ein Sonderkonto einzuziehen, Geschäftsräume zu betreten und Auskünfte bei Behörden und Dritten einzuholen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren. Eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind einstweilen eingestellt, neue werden untersagt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Gegen die Entscheidung steht die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen offen.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 404 IN 896/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der InnoWerk GmbH, Versbachstraße 1, 98617 Meiningen, Amtsgericht Jena , HRB 524068 vertreten durch den Geschäftsführer Harald Fritz Karl Bremer auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene …

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