Die Übernahme und Vertretung von Industriehandelsvertretungen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Industrievertretungen Karl-Heinz Burschik GmbH i.L. wird im schriftlichen Verfahren fortgeführt. Der Schlusstermin und die Vornahme der Schlussverteilung sind zugestimmt worden. Insolvenzgläubiger können Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis schriftlich bis zum 15.06.2026 beim Amtsgericht Leipzig einreichen. Das Verteilungsverzeichnis und weitere Unterlagen liegen in der Geschäftsstelle zur Einsicht aus. Der Insolvenzverwalter hat erklärt, dass Forderungen von 339.626,20 EUR zu berücksichtigen sind und eine Masse von 75.883,14 EUR zur Verteilung steht. Zudem wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 28.04.2026 festgesetzt, wobei konkrete Zahlen aus Datenschutzgründen nicht offengelegt wurden. Ein Zuschlag für die Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer wurde gewährt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 457/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Industrievertretungen Karl-Heinz Burschik GmbH i.L., Lützowstraße 3, 04155 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27160
vertreten durch den Liquidator Peter Friebe
- wird der Schlusstermin und das weitere Verf…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 457/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Industrievertretungen Karl-Heinz Burschik GmbH i.L., Lützowstraße 3, 04155 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27160
vertreten durch den Liquidator Peter Friebe
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 15.06.2026 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 339.626,20 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 75.883,14 EUR zur Verfügung".
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 457/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Industrievertretungen Karl-Heinz Burschik GmbH i.L., Lützowstraße 3, 04155 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27160
vertreten durch den Liquidator Peter Friebe
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 457/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Industrievertretungen Karl-Heinz Burschik GmbH i.L., Lützowstraße 3, 04155 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27160
vertreten durch den Liquidator Peter Friebe
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 28.04.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Auszug aus den Gründen:
Es wurde die Regelvergütung mit einem Zuschlag festgesetzt. Der Zuschlag wurde gewährt für die Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer.
Von der Bekanntmachung konkreter Zahlen (Festsetzungsbeträge, Teilungsmasse, Höhe der Zuschläge) wird im Hinblick auf die gesetzliche Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO abgesehen. Gleiches gilt für weitere Firmendaten aus der Beschlussbegründung aus Datenschutzgründen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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