Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 24708
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Insolvenzprofil
INNSAN Innovatives Sanieren UG (haftungsbeschränkt)
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Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Zehnthof 221, 45307 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 24708
EUID
DER2503.HRB24708
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 84/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Daniel Schwartz
Adresse
Am Thyssenhaus 1-3, 45128 Essen
Termine & Fristen
Aufhebung
11.12.2025 , 12:06 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Das Anbringen von Bodenbelägen und von fertigen Bauelementen, die Ausführung von Bodenbeschichtungen, die Entwicklung von Problemlösungen bei der Bauausführung und deren Umsetzung, die Vermittlung von Bauaufträgen, der Handel mit Baustoffen, Werkzeugen und sonstigen innovativen Produkten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INNSAN Innovatives Sanieren UG (haftungsbeschränkt) ist nach Vollzug der Schlussverteilung am 11.12.2025 um 12:06 Uhr aufgehoben worden. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 24708 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die UG durch den Geschäftsführer Herrn Balil Toksoy. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Daniel Schwartz bestellt. Gegen den Beschluss zur Aufhebung steht dem Schuldner sowie jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen einzureichen und muss binnen zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung eingehen. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de verstrichen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 84/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 24708 eingetragenenINNSAN Innovatives Sanieren UG (haftungsbeschränkt), Am Zehnthof 221, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Balil Toksoy, Marienstr. 24, …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 84/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 24708 eingetragenenINNSAN Innovatives Sanieren UG (haftungsbeschränkt), Am Zehnthof 221, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Balil Toksoy, Marienstr. 24, 45307 Essen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Daniel Schwartz, Am Thyssenhaus 1-3, 45128 Essen
wird heute, am 11.12.2025, um 12:06 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 84/21
Amtsgericht Essen, 11.12.2025
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