Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Insolvenz 51 IE 1/12 Abwicklungsgesellschaft AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Breite Seite 1, 74889 Sinsheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 341827
Stammkapital
1.982.515,00 EUR
EUID
DEB8535.HRB341827
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Heidelberg
Aktenzeichen
51 IE 1/12
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungen
27.06.2024
Einwendungsfrist Schlusstermin
20.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
1) Projektierung, Herstellung, Montage, Inbetriebnahme und Dienstleistungen für Energie- und umwelttechnische Anlagen und Apparate; Entwicklung, Bau und Betrieb regenerativer Energiekraftwerke.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Energie & Versorgung
Subbranche
Energieerzeugung
Geschäftstätigkeit
Projektierung, Herstellung, Montage und Betrieb von Energie- und umwelttechnischen Anlagen sowie regenerativen Kraftwerken
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abwicklungsgesellschaft AG, vertreten durch den Geschäftsführer Rolf Schleicher, ist eröffnet. Das zuständige Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 27.06.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Die Bekanntmachung stammt vom Amtsgericht Heidelberg als Insolvenzgericht vom 22.05.2024.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abwicklungsgesellschaft AG (vormals Maxxtec Aktiengesellschaft) ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, das für die Verfahrensführung zuständige Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Heidelberg. Der Geschäftsführer Rolf Schleicher vertritt die Schuldne…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abwicklungsgesellschaft AG (vormals Maxxtec Aktiengesellschaft) ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, das für die Verfahrensführung zuständige Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Heidelberg. Der Geschäftsführer Rolf Schleicher vertritt die Schuldnerin. Im ersten Teil der Bekanntmachung vom 22.05.2024 wird über die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren informiert. Beteiligte hatten bis zum 27.06.2024 Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft. In späteren Bekanntmachungen vom 20.08.2026 wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme, festgesetzt. Die Festsetzungen basieren auf Anträgen vom 30.07.2026. Für den vorläufigen Verwalter lag der Vermögenswert bei 3.504.016,04 EUR, für den endgültigen Verwalter bei 2.291.490,06 EUR. Es wurden Zuschläge zum Regelsatz gewährt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Rechtsbehelfe gegen die Festsetzungen können innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abwicklungsgesellschaft AG (vormals Maxxtec Aktiengesellschaft) ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, das Insolvenzgericht das Amtsgericht Heidelberg. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme wurde bestellt und seine Vergüt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abwicklungsgesellschaft AG (vormals Maxxtec Aktiengesellschaft) ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, das Insolvenzgericht das Amtsgericht Heidelberg. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme wurde bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen wurden festgesetzt. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren; Beteiligten hatten bis zum 27.06.2024 Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Später wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme erneut festgesetzt, wobei eine Erhöhung der Regelvergütung um 190 % sowie eine Zusatzvergütung aufgrund einer erhöhten Berechnungsgrundlage berücksichtigt wurden. Das Verfahren befindet sich nun in der Schlussphase: Der Schlusstermin gem. § 197 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte konnten bis zum 20.10.2026 Einwendungen vorlegen. Zugleich wurde der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Insolvenz 51 IE 1/12 Abwicklungsgesellschaft AG (vormals Maxxtec Aktiengesellschaft) ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, das Insolvenzgericht das Amtsgericht Heidelberg. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme wurde best…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Insolvenz 51 IE 1/12 Abwicklungsgesellschaft AG (vormals Maxxtec Aktiengesellschaft) ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, das Insolvenzgericht das Amtsgericht Heidelberg. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme wurde bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen wurden festgesetzt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren; die Widerspruchsfrist endete am 27.06.2024. Später wurde der endgültige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme bestellt, dessen Vergütung und Auslagen ebenfalls festgesetzt wurden. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erfolgte im schriftlichen Verfahren; die Frist zur Einlegung von Einwendungen endete am 20.10.2026. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wurde zugestimmt. Für die angemeldeten und festgestellten Forderungen in Höhe von EUR 31.884.720,19 steht ein Verteilungsbetrag in Höhe von EUR 651.542,70 zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Insolvenz 51 IE 1/12 Abwicklungsgesellschaft AG, (vormals Maxxtec Aktiengesellschaft),
Breite Seite 1, 74889 Sinsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Rolf Schleicher
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 341827
- Schuldnerin -
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1. Die …
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Insolvenz 51 IE 1/12 Abwicklungsgesellschaft AG, (vormals Maxxtec Aktiengesellschaft),
Breite Seite 1, 74889 Sinsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Rolf Schleicher
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 341827
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) - Tabellenblattnummer 210-229 - erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.06.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 22.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Insolvenz 51 IE 1/12 Abwicklungsgesellschaft AG, (vormals: Maxxtec Aktiengesellschaft),
Breite Seite 1, 74889 Sinsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Rolf Schleicher
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 341827
- Schuldnerin -
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Die Ve…
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Insolvenz 51 IE 1/12 Abwicklungsgesellschaft AG, (vormals: Maxxtec Aktiengesellschaft),
Breite Seite 1, 74889 Sinsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Rolf Schleicher
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 341827
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme, Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 30.07.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 3.504.016,04 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um insgesamt 85 % (Zuschläge: Unternehmensfortführung, Sanierungsbemühungen, arbeitsrechtliche Fragen; Abschlag: Drittleister). Auf die ausführliche Begründung in seinem ursprünglichen Antrag vom 09.10.2024 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 85 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 20.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Insolvenz 51 IE 1/12 Abwicklungsgesellschaft AG, (vormals: Maxxtec Aktiengesellschaft),
Breite Seite 1, 74889 Sinsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Rolf Schleicher
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 341827
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Insolvenz 51 IE 1/12 Abwicklungsgesellschaft AG, (vormals: Maxxtec Aktiengesellschaft),
Breite Seite 1, 74889 Sinsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Rolf Schleicher
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 341827
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme, Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 30.07.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 2.291.490,06 EUR auszugehen.
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wurde ein Betrag in Höhe von 35.823,49 EUR berücksichtigt, um den sich die Insolvenzmasse als Grundlage der Vergütungsberechnung erhöht.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um insgesamt 190 % (Zuschläge: Aus- und Absonderungsrechte, Unternehmensfortführung, Sanierungsbemühungen, komplexe Beitreibung, Patentmanagement, Bürgschaftsmanagement, arbeitsrechtliche Fragen, Gläubigeranzahl, Buchungsvorgänge; Abschläge: Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung, Drittleister). Auf die ausführliche Begründung in seinem ursprünglichen Antrag vom 09.10.2024 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 190 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von 91.491,55 EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 20.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
83 IE 1/12
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Insolvenz 51 IE 1/12 Abwicklungsgesellschaft AG, (vormals: Maxxtec Aktiengesellschaft),
Breite Seite 1, 74889 Sinsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Rolf Schleicher
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 341827
- Schuldnerin -
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1. Die…
83 IE 1/12
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Insolvenz 51 IE 1/12 Abwicklungsgesellschaft AG, (vormals: Maxxtec Aktiengesellschaft),
Breite Seite 1, 74889 Sinsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Rolf Schleicher
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 341827
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.10.2026
- Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Heidelberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 20.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
83 IE 1/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Insolvenz 51 IE 1/12 Abwicklungsgesellschaft AG, vormals: Maxxtec AG, vertr. d. d. Vorst. Vors. Rolf Schleicher, geb. 30.12.1958Breite Seite 1, 74889 Sinsheim, AG MA, Registergericht, HRB 341827 (AZ: 51 IE 1/12, Insolvenzgericht Heidelberg) steht für die angeme…
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Insolvenz 51 IE 1/12 Abwicklungsgesellschaft AG, vormals: Maxxtec AG, vertr. d. d. Vorst. Vors. Rolf Schleicher, geb. 30.12.1958Breite Seite 1, 74889 Sinsheim, AG MA, Registergericht, HRB 341827 (AZ: 51 IE 1/12, Insolvenzgericht Heidelberg) steht für die angemeldeten und festgestellten Forderungen in Höhe von EUR 31.884.720,19 (hiervon aufschiebend bedingt festgesellt EUR 1.551.204,78) ein Verteilungsbetrag - vorbehaltlich weiterer Massekosten und Masseschulden - in Höhe von EUR 651.542,70 zur Verfügung.
Amtsgericht Heidelberg, 17.09.2026
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