Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Instinkt Werbeagentur GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRA 3442
EUID
DEG1103.HRA3442
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 293/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Oliver Sietz
Adresse
Rankestraße 33, 10789 Berlin
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
22.11.2024
Niederlegung Unterlagen
02.12.2024
Berichtstermin
16.12.2024
Prüfungstermin
16.12.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Instinkt Werbeagentur GmbH & Co. KG ist am 15.10.2024 um 10:13 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Sietz ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.11.2024 beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.12.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus niedergelegt. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist Montag, 16. Dezember 2024. An diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen oder die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bei Gericht eingehen. Auch Anträge zur Beschlussfassung sind bis zum Prüfungsstichtag einzureichen. Gegen den Eröffnungsbeschluss ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde zulässig.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Instinkt Werbeagentur GmbH & Co. KG, Chausseestraße 2A, 15754 Heidesee, wurde am 15.10.2024, um 10:13 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Oliver Sietz, Rankestraße 33, 10789 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Instinkt Werbeagentur GmbH & Co. KG, Chausseestraße 2A, 15754 Heidesee, wurde am 15.10.2024, um 10:13 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Oliver Sietz, Rankestraße 33, 10789 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insol-venzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.12.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Montag, 16. Dezember 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 16. Oktober 2024, Az.: 63 IN 293/23
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