Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Strahlenbergerstraße 110, 63067 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 51484
EUID
DEM1114.HRB51484
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 146/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Anordnung schriftliches Verfahren
27.01.2025
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
19.03.2025
Festsetzung vorläufiger Verwalter
03.04.2025
Schlussverteilung
24.07.2026
Festsetzung endgültiger Verwalter
24.07.2026
Anordnung Schlusstermin
27.08.2026
Einreichfrist Einwendungen
19.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
die medizinische Versorgung von Patienten sowie der Betrieb einer radiologischen Praxis.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH sind die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung ist der Wert der Masse bei Beendigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung, welcher auf 571.951,05 Euro geschätzt wird. Der Beschluss umfasst die Festsetzung von Zuschlägen für Betriebsfortführung, Arbeitnehmerangelegenheiten sowie Bemühungen um eine übertragende Sanierung bzw. einen Investorenprozess, woraus sich ein Gesamtzuschlag von 60 % ergibt. Der Beschluss wurde am 03.04.2025 erlassen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat mit Beschluss vom 03.04.2025 die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Berechnungsgrundlage bildete ein Vermögenswert von 571.951,05 E…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat mit Beschluss vom 03.04.2025 die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Berechnungsgrundlage bildete ein Vermögenswert von 571.951,05 Euro. Zudem wurden Zuschläge für Betriebsfortführung, Arbeitnehmerangelegenheiten und Sanierungsbemühungen gewährt. Parallel dazu hat das Gericht mit Beschluss vom 27.01.2025 die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung endete am 19.03.2025.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 19.03.2025 bestand. Im weiteren Verlauf wurden die Vergütung und Ausl…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 19.03.2025 bestand. Im weiteren Verlauf wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie später die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Mirko Lehnert durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main festgesetzt. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet, und dem Verfahren ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt worden. Zur Verteilung steht abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten ein Betrag von 497.129,18 EUR zur Verfügung, während die Summe der festgestellten Forderungen 784.655,82 EUR beträgt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dessen Vergütung festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei eine Widers…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dessen Vergütung festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 19.03.2025 bestand. Das Verfahren ist durch Beschluss vom 24.07.2026 mit der Zustimmung zur Schlussverteilung abgeschlossen worden, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet war. Zur Verteilung stand ein Betrag von 497.129,18 EUR abzüglich vorrangiger Verfahrenskosten zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen belief sich auf 784.655,82 EUR. Ein Rechtsanwalt wurde als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt und dessen Vergütung sowie Auslagen festgesetzt. Zudem wurde ein schriftlicher Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung angeordnet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 146/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH, Strahlenberger Straße 110, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51484), vertr. d.: 1. Dr. Fatemeh Sabouri Khameneh, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Michael Stehling, (Geschäfts…
Geschäftsnummer: 8 IN 146/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH, Strahlenberger Straße 110, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51484), vertr. d.: 1. Dr. Fatemeh Sabouri Khameneh, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Michael Stehling, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf 571.951,05 EURO.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.
Soweit keine vergütungsrelevante Masse vorhanden ist, besteht gem. § 10 i. V. m. § 2 Absatz 2 InsVV ein Anspruch auf eine Mindestvergütung i.H.v. 1.000,- EUR zzgl. der entsprechenden Erhöhung für die zu berücksichtigenden Gläubiger zu (s. a. BGH, Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08).
Gemäß § 3 i.V.m 10 InsVV können dem vorläufigen Insolvenzverwalter Zuschläge für die geleistete Mehrarbeit oder besondere Schwierigkeiten während des Verfahrens gewährt werden. Vorliegend wurden folgende Zuschläge für angemessen erachtet:
Betriebsfortführung in Höhe von 20,52%
Arbeitnehmerangelegenheiten in Höhe von 15%
Bemühungen um Übertragende Sanierung/ Investorenprozess in Höhe von 30%
Folglich errechnet sich ein Gesamtzuschlag in Höhe von 65,52%. In der Gesamtschau wird ein Zuschlag in Höhe von 60% festgesetzt. Auf den Vergütungsantrag vom 21.01.2025 wird Bezug genommen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 03.04.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 146/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH, Strahlenberger Straße 110, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51484), vertr. d.: 1. Dr. Fatemeh Sabouri Khameneh, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Michael Stehling, (Geschäftsführer), wird di…
8 IN 146/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH, Strahlenberger Straße 110, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51484), vertr. d.: 1. Dr. Fatemeh Sabouri Khameneh, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Michael Stehling, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 19.03.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 146/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH, Strahlenberger Straße 110, 63067 Offenbach am Main
(AG Offenbach am Main , HRB 51484),
vertreten durch:
1. Dr. Fatemeh Sabouri Khameneh, Sachsenstraße 6,
63075 Offenbach am Main,
(Geschäftsführer),
2. Prof. D…
8 IN 146/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH, Strahlenberger Straße 110, 63067 Offenbach am Main
(AG Offenbach am Main , HRB 51484),
vertreten durch:
1. Dr. Fatemeh Sabouri Khameneh, Sachsenstraße 6,
63075 Offenbach am Main,
(Geschäftsführer),
2. Prof. Dr. Michael Stehling, Wingerstraße 22, 63322 Rödermark,
(Geschäftsführer),
wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung
der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 24.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)
AZ: 8 IN 146/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH, Strahlenberger Straße 110, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51484), vertr. d.: 1. Dr. Fatemeh Sabouri Khameneh, Sachsenstraße 6, 63075 Offenbach am M…
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)
AZ: 8 IN 146/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH, Strahlenberger Straße 110, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51484), vertr. d.: 1. Dr. Fatemeh Sabouri Khameneh, Sachsenstraße 6, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Michael Stehling, Wingerstraße 22, 63322 Rödermark, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten - ein Betrag von 497129,18 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 784655,82 EUR.
Amtsgericht Offenbach am Main, 24.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 146/20
In dem Insolvenzverfahren Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH, Strahlenberger Straße 110, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51484), vertr. d.: 1. Dr. Fatemeh Sabouri Khameneh, Sachsenstraße 6, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Michael …
Geschäftsnummer: 8 IN 146/20
In dem Insolvenzverfahren Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH, Strahlenberger Straße 110, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51484), vertr. d.: 1. Dr. Fatemeh Sabouri Khameneh, Sachsenstraße 6, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Michael Stehling, Wingerstraße 22, 63322 Rödermark, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/396820, Fax: 06151/3968220wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
Insoweit dient die potenzielle Berücksichtigung von Zu- oder Abschlagstatbeständen dazu, die sich aus § 2 Abs. 1 InsVV ergebende Regelvergütung, die schon aufgrund des vielfältigen Erscheinungsbildes von Insolvenzverfahren nicht immer und für jeden Einzelfall angemessen sein kann, bei außergewöhnlichen Umständen durch Veränderungen des Regelsatzes anpassen zu können.
Im vorliegenden Verfahren wurde für die besonderen Schwierigkeiten und überdurchschnittliche Tätigkeiten des Insolvenzverwalters im Bereich der übertragenden Sanierung ein Zuschlag in Höhe von 30% als angemessen erachtet. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 602.481,73 EURO ausgegangen. Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von Teilungsmasse eingeben EURO ausgegangen.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Der Insolvenzverwalter kann gem. § 8 III S. 1 InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern. Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten, § 8 III S. 2 InsVV.
Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 24.07.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 146/20:
In dem Insolvenzverfahren Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH, Strahlenberger Straße 110, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51484), vertr. d.: 1. Dr. Fatemeh Sabouri Khameneh, Sachsenstraße 6, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Michael Stehling, Winger…
8 IN 146/20:
In dem Insolvenzverfahren Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH, Strahlenberger Straße 110, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51484), vertr. d.: 1. Dr. Fatemeh Sabouri Khameneh, Sachsenstraße 6, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Michael Stehling, Wingerstraße 22, 63322 Rödermark, (Geschäftsführer),
wird das schriftliche Verfahren angeordnet(§ 5 Absatz 2 InsO).
Zudem wird schriftlicher Schlusstermin zur
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18,
63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 19.10.2026
beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.08.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.