Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 6743
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INTECO vacuum technologies GmbH
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 6743
EUID
DER1402.HRB6743
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
93 IN 30/15
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwälte Peters, Mansfeld
Rolle
Verfahrensbevollmächtigte
Adresse
Burggrafenstr. 5, 40545 Düsseldorf
Termine & Fristen
Einstellung
09.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INTECO vacuum technologies GmbH ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Krefeld unter dem Aktenzeichen 93 IN 30/15 behandelt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 6743 eingetragen und hat seinen Sitz in Tönisvorst. Gesetzlich vertreten wird die GmbH durch den Geschäftsführer Herrn Karl Lenzen. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Peters, Mansfeld tätig. Gegen den Beschluss zur Verfahrenseinstellung steht demjenigen, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 93 IN 30/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 6743 eingetragenen INTECO vacuum technologies GmbH, Ostring 12, 47918 Tönisvorst, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl Lenzen, Ostring 12, 47918 Tönisvor…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 93 IN 30/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 6743 eingetragenen INTECO vacuum technologies GmbH, Ostring 12, 47918 Tönisvorst, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl Lenzen, Ostring 12, 47918 Tönisvorst
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Peters, Mansfeld, Burggrafenstr. 5, 40545 Düsseldorf
wird nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
93 IN 30/15
Amtsgericht Krefeld, 09.09.2026
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