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Insolvenzprofil
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Handel und Betrieb von Bodenbelegen, Raumausstattungselementen und Beleuchtungstechnik, vorzugsweise über das Internet
Das Amtsgericht Chemnitz hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der interi-design GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Felix Koppe, am 04.06.2026 um 13:35 Uhr die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung verfügt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andrè Müller bestellt. Dieser hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Interesse der Gläubiger zu sichern. Es gilt ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO, wonach Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen und Forderungen auf ein Sonderkonto einzuziehen. Die Schuldnerin hat dem Verwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
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