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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Duisburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Interim Personal KG (haftungsbeschränkt) mit Aktenzeichen 604 IN 86/24 am 03.12.2024 zwei Beschlüsse erlassen. Zunächst wurde ein Beschluss wegen offenkundiger Unrichtigkeit berichtigt, wonach die Schuldnerin eine UG und keine KG ist. Im weiteren Verfahrensverlauf sind am selben Tag vorläufige Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marcus Nierkens bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist das Zahlungsverbot auferlegt worden, während der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen.
Originalbekanntmachung
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