Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Intermeco GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Landstraße 1 c, 41516 Grevenbroich
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 18129
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER1102.HRB18129
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 259/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.12.2024 , 15:07 Uhr
Eröffnung
01.03.2025 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.04.2025
Berichtstermin
09.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung, Bearbeitung und der Vertrieb von Blech- und Metallkomponenten für alle Bereiche sowie die Beratung in diesen Bereichen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Metallverarbeitung
Subbranche
Metallwaren
Geschäftstätigkeit
Herstellung, Bearbeitung und Vertrieb von Blech- und Metallkomponenten sowie Beratung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 01.03.2025 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intermeco GmbH, Grevenbroich, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 18.04.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin entspricht dem Stichtag am 09.05.2025. Bis zu diesem Termin können schriftliche Stellungnahmen bei Gericht eingereicht werden. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters sind ab dem 25.04.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt; eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intermecco GmbH ist am 01.03.2025 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 09.12.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intermecco GmbH ist am 01.03.2025 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 09.12.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Gläubiger haben Forderungen bis zum 18.04.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 09.05.2025. Die Unterlagen werden ab dem 25.04.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 259/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18129 eingetragenen Intermeco GmbH, Landstraße 1c, 41516 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sebastian Schenkel, und Herrn Arnold Grotenhuijs,
wird wegen Zahlungsu…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 259/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18129 eingetragenen Intermeco GmbH, Landstraße 1c, 41516 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sebastian Schenkel, und Herrn Arnold Grotenhuijs,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2025, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht, Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 09.05.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 25.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
505 IN 259/24
Düsseldorf, 01.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 259/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18129 eingetragenen Intermecco GmbH, Landstraße 1c, 41516 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sebastian Schenkel, und Herrn Arn…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 259/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18129 eingetragenen Intermecco GmbH, Landstraße 1c, 41516 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sebastian Schenkel, und Herrn Arnold Grotenhuijs,
ist am 09.12.2024, um 15:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht, Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
505 IN 259/24
Amtsgericht Düsseldorf, 09.12.2024
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