Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
International Leisure Brands (Deutschland) GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Humboldtstraße 15, 21509 Glinde
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 161252
EUID
DEK1101.HRB161252
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Reinbek - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
8 IN 121/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm
Adresse
Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg
Telefon
040 6505259-0
Termine & Fristen
Eröffnung
01.11.2023
Prüfungstermin
22.06.2026
Forderungsanmeldefrist nachrangige Forderungen
24.07.2026
Einsichtnahme Forderungstabelle
03.08.2026
Widerspruchsfrist Ende
24.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind der Handel mit sowie der Entwurf und die Produktion von Damen-, Herren- und Kinderbekleidung aller Art, insbesondere Sportbekleidung, sowie der Handel mit Sportartikeln und Sportausrüstung, insbesondere mit Golfartikeln und Golfausrüstung aller Art und alle damit jeweils im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der International Leisure Brands (Deutschland) GmbH ist am 01.11.2023 eröffnet worden. Der Schuldner wird durch die Geschäftsführer Simon James Owers und Henning Wollesen vertreten. Das Registergericht ist das Amtsgericht Hamburg. Im weiteren Verfahrensverlauf sind folgende Schritte erfolgt: Die Prüfung der bis zum 01.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 22.06.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen bei Gericht eingehen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Zudem sind Insolvenzgläubiger aufgefordert worden, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis zum 24.07.2026 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Den Beteiligten steht Gelegenheit bis zum 24.08.2026 zu, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 03.08.2026 zur Einsicht niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 121/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
International Leisure Brands (Deutschland) GmbH, Humboldtstraße 15, 21509 Glinde, vertreten durch die Geschäftsführer Simon James Owers und Henning Wollesen
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 161252
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis…
8 IN 121/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
International Leisure Brands (Deutschland) GmbH, Humboldtstraße 15, 21509 Glinde, vertreten durch die Geschäftsführer Simon James Owers und Henning Wollesen
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 161252
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 01.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 22.06.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Reinbek
Parkallee 6
21465 Reinbek
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Reinbek - Insolvenzgericht - 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 121/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
International Leisure Brands (Deutschland) GmbH, Humboldtstraße 15, 21509 Glinde, vertreten durch die Geschäftsführer Simon James Owers und Henning Wollesen
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 161252
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. In dem…
8 IN 121/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
International Leisure Brands (Deutschland) GmbH, Humboldtstraße 15, 21509 Glinde, vertreten durch die Geschäftsführer Simon James Owers und Henning Wollesen
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 161252
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. In dem am 01.11.2023 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 24.07.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm
Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg
Telefon: 040 6505259-0
Telefax: 040 6505259-59
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 24.08.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 03.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Reinbek - Insolvenzgericht - 25.06.2026
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