Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Intertech Solutions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Brend'amourstraße 66, 40545 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 93215
EUID
DER1101.HRB93215
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 168/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer
Adresse
Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.10.2025 , 11:10 Uhr
Eröffnung
12.12.2025 , 15:59 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.01.2026
Einsicht in Forderungstabelle
30.01.2026
Prüfungstermin
13.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, Vermittlung und Bereitstellung von Mobilitätsdienstleistungen, insbesondere der Entwicklung von Soft- und Hardware Lösungen, die Bereitstellung von Dienstfahrzeugen und Interimsmobilität für andere Unternehmungen, die Vermietung von und der dazugehörige Handel mit Fahrzeugen sowie die Erbringung von Planungs-, Beratungs-, Verwaltungs-, Verbringungs- und sonstigen Dienstleistungen auf den vorgenannten Gebieten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intertech Solutions GmbH sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Am 31.10.2025 wurde Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und es wurde ein Zahlungsverbot für Drittschuldner sowie eine Beschränkung der Verfügungsmacht der Schuldnerin erlassen. Das Insolvenzverfahren ist am 12.12.2025 eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer ist als Insolvenzverwalter bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 23.0
02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Prüfungstermin ist der 13.02.2026, welcher zugleich als Termin der ersten Gläubigerversammlung stattfindet. Die Anmeldung der Forderungen sowie die Einsicht in die Tabelle und die Anmeldeunterlagen sind ab dem 30.01.2026 bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 168/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93215 eingetragenen Intertech Solutions GmbH, Brend'amourstraße 66, 40545 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian, Berger,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 168/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93215 eingetragenen Intertech Solutions GmbH, Brend'amourstraße 66, 40545 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian, Berger,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 12.12.2025, um 15:59 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.08.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf, Telefon: [Insolvenzverw.Telefon], Fax: [Insolvenzverw.Fax].
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.01.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 13.02.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 30.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
500 IN 168/25
Düsseldorf, 12.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 168/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93215 eingetragenen Intertech Solutions GmbH, Brend'amourstraße 66, 40545 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian, Ber…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 168/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93215 eingetragenen Intertech Solutions GmbH, Brend'amourstraße 66, 40545 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian, Berger,
ist am 31.10.2025, um 11:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
500 IN 168/25
Amtsgericht Düsseldorf, 31.10.2025
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