Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Intuitive Labs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 34115
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEG1312.HRB34115
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 173/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
05.03.2024 , 17:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.04.2024
Berichtstermin
05.06.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
05.06.2024 , 10:00 Uhr
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intuitive Labs GmbH ist am 05. März 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Dr. Petra Hilgers ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 19. April 2024. Ein gemeinsamer Termin zur Gläubigerversammlung sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 05. Juni 2024 um 10:00 Uhr im Justizzentrum Potsdam angesetzt. In diesem Termin soll unter anderem über die Person der Insolvenzverwalterin, die Bildung eines Gläubigerausschusses und gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse beschlossen werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intuitive Labs GmbH mit Sitz in Falkensee ist am 05. März 2024 um 17:00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Petra Hilgers aus Berlin ernannt worden. Forderungen der…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intuitive Labs GmbH mit Sitz in Falkensee ist am 05. März 2024 um 17:00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Petra Hilgers aus Berlin ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.04.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Gläubiger werden aufgefordert, Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin unverzüglich mitzuteilen. Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nur noch an die Insolvenzverwalterin zu leisten. Der Termin zur Gläubigerversammlung und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 05.06.2024 um 10:00 Uhr im Justizzentrum Potsdam anberaumt. In dieser Versammlung wird über die Person der Insolvenzverwalterin, den Gläubigerausschuss und gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse beschlossen. Am 30. September 2026 hat die Verwalterin einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Die Insolvenzgläubiger haben Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen. Der Beschluss des Amtsgerichts Potsdam ist vom 06. Oktober 2026 datiert.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Intuitive Labs GmbH, Barkhausen Straße 75, 14612 Falkensee
Geschäftszweig: Softwareentwicklung
HRB 34115 Potsdam
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 05. März 2024, um 17 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Intuitive Labs GmbH, Barkhausen Straße 75, 14612 Falkensee
Geschäftszweig: Softwareentwicklung
HRB 34115 Potsdam
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 05. März 2024, um 17 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt:
Rechtsanwältin Dr. Petra Hilgers, Goethestraße 85, 10623 Berlin
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.04.2024 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Der Insolvenzverwalterin werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
ist am 05.06.2024, 10:00 Uhr
im Gebäude des Justizzentrums Potsdam, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Gegen diesen Beschluss ist gem. § 34 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Potsdam, den 05. März 2024, Amtsgericht Potsdam
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Intuitive Labs GmbH, Barkhausen Straße 75, 14612 Falkensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dorgham Sisalem, Xantener Straße 18, 10707 Berlin hat die Verwalterin am 30. September 2026 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Intuitive Labs GmbH, Barkhausen Straße 75, 14612 Falkensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dorgham Sisalem, Xantener Straße 18, 10707 Berlin hat die Verwalterin am 30. September 2026 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 6. Oktober 2026, 6.60 IN 173/23
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.