Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
INVESTBOAT GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 200246
EUID
DEF1103R.HRB200246
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36i IN 1842/24
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
08.04.2026
Widerspruchsfrist
06.05.2026
Einwendungsfrist
17.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INVESTBOAT GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 08.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, den Forderungsanmeldungen bis zum 06.05.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erfolgt die abschließende Prüfung der Forderungen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INVESTBOAT GmbH ist eröffnet. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bis zum 08.04.2026 erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte konnten bis zum 06.05.2026 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen einlegen; widerspruchslose Forderungen gelten als festgest…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INVESTBOAT GmbH ist eröffnet. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bis zum 08.04.2026 erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte konnten bis zum 06.05.2026 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen einlegen; widerspruchslose Forderungen gelten als festgestellt. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 91.295,18 EUR steht ein Massebestand von 33.063,94 EUR zur Verfügung. Der Insolvenzverwalter hat die Regelvergütung sowie Auslagen und Kosten beantragt. Die Beteiligten hatten bis zum 17.08.2026 Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und den Vergütungsantrag schriftlich zu erheben. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Es wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg einzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36i IN 1842/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
INVESTBOAT GmbH, Prinz-Handjery-Straße 24, 14167 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Günter Krause
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 200246
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 08.04.2026 nachträglich a…
36i IN 1842/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
INVESTBOAT GmbH, Prinz-Handjery-Straße 24, 14167 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Günter Krause
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 200246
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 08.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3-7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36i IN 1842/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
INVESTBOAT GmbH, Prinz-Handjery-Straße 24, 14167 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Günter Krause
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 200246
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von…
36i IN 1842/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
INVESTBOAT GmbH, Prinz-Handjery-Straße 24, 14167 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Günter Krause
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 200246
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 91.295,18 EUR steht ein Betrag von 33.063,94 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36i IN 1842/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
INVESTBOAT GmbH, Prinz-Handjery-Straße 24, 14167 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Günter Krause
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 200246
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § …
36i IN 1842/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
INVESTBOAT GmbH, Prinz-Handjery-Straße 24, 14167 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Günter Krause
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 200246
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.08.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 27.03.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 36.822,27 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 91.295,18 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 33.063,94 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.07.2026
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