Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
I.O.E. - WISSEN GMBH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hermann-Löns-Straße 31, 53919 Weilerswist
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 20294
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER3201.HRB20294
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
98 IN 30/25
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jochen Müller
Adresse
Zum Markt 10, 53894 Mechernich
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
05.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
ist die Vermittlung von Wissen in den Bereichen Gesundheit, Recht und Finanzen sowie die Organisation von Veranstaltungen und Kongressen zu Themen in den Bereichen Gesundheit, Recht und Finanzen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Veranstaltungen, Kultur & Kreativwirtschaft
Subbranche
Veranstalter
Geschäftstätigkeit
Organisation von Veranstaltungen und Kongressen zu Themen in den Bereichen Gesundheit, Recht und Finanzen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der I.O.E. - WISSEN GMBH wird vom Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 98 IN 30/25 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 20294 eingetragen und hat ihren Sitz in Weilerswist. Gesetzlich vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Herrn Maged Shenouda. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die festgestellten Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO insgesamt 35.314,95 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn zur Einsicht aus. Die Durchführung des Schlusstermins wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 05.10.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der I.O.E. - WISSEN GMBH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 20294, wird vom Amtsgericht Bonn geführt. Der Geschäftsführer ist Herr Maged Shenouda. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Jochen Müller, übt sein Amt seit dem 20.05.2025 aus. Am 10.08.2026…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der I.O.E. - WISSEN GMBH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 20294, wird vom Amtsgericht Bonn geführt. Der Geschäftsführer ist Herr Maged Shenouda. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Jochen Müller, übt sein Amt seit dem 20.05.2025 aus. Am 10.08.2026 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten hatten bis zum 05.10.2026 Gelegenheit, zur Schlussrechnung des Verwalters, zum Vergütungsantrag und zum Schlussverzeichnis der Forderungen Stellung zu nehmen. Die festgestellten Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen 35.314,95 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Am 12.10.2026 hat das Gericht die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Da der berechnete Regelsatz unterhalb der Mindestvergütung lag, ist die Mindestvergütung maßgebend. Die Vergütung und Auslagen sind in der Bekanntmachung mit 'xxx' maskiert. Die Rechtsmittelbelehrung weist auf die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde oder der Erinnerung hin, die innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn einzulegen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 30/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 20294 eingetragenen I.O.E. - WISSEN GMBH, Hermann-Löns-Str. 31, 53919 Weilerswist, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maged Shenouda, Hermann-Löns-Str. 31, 539…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 30/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 20294 eingetragenen I.O.E. - WISSEN GMBH, Hermann-Löns-Str. 31, 53919 Weilerswist, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maged Shenouda, Hermann-Löns-Str. 31, 53919 Weilerswist
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die festgestellten Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 35.314,95 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.19(Alexanderbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
98 IN 30/25
Amtsgericht Bonn, 10.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 30/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 20294 eingetragenen I.O.E. - WISSEN GMBH, Hermann-Löns-Str. 31, 53919 Weilerswist, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maged Shenouda, Hermann-Löns-Str. 31, 539…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 30/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 20294 eingetragenen I.O.E. - WISSEN GMBH, Hermann-Löns-Str. 31, 53919 Weilerswist, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maged Shenouda, Hermann-Löns-Str. 31, 53919 Weilerswist
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
05.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.19(Alexanderbau) aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
98 IN 30/25
Amtsgericht Bonn, 10.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 30/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 20294 eingetragenen I.O.E. - WISSEN GMBH, Hermann-Löns-Str. 31, 53919 Weilerswist, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maged Shenouda, Hermann-Löns-Str. 31, 539…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 30/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 20294 eingetragenen I.O.E. - WISSEN GMBH, Hermann-Löns-Str. 31, 53919 Weilerswist, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maged Shenouda, Hermann-Löns-Str. 31, 53919 Weilerswist
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Jochen Müller, Zum Markt 10, 53894 Mechernich
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 20.05.2025 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse xxx EUR.
Weil der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz nach § 2 Abs. 1 InsVV unterhalb der Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV liegt, ist die Mindestvergütung maßgebend. Diese beträgt unter Berücksichtigung von 2 Gläubigern xxx EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 07.08.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch xxx EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de .
98 IN 30/25
Amtsgericht Bonn, 12.10.2026
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