Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 714790
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IP Immobilien + Projektentwicklung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Kantstr. 40, 67663 Kaiserslautern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 714790
EUID
DEB8535.HRB714790
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 170/13
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Ralf Mayer
Adresse
Bachstraße 4, 67734 Katzweiler
Termine & Fristen
Einstellung
08.06.2026
Berichtigung
07.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der An- und Verkauf von Immobilien; die Durchführung von Bauträgergeschäften; Tätigkeiten als Generalübernehmer; die Vermittlung von Kreditgeschäften; der Betrieb von Spielhallen (Spielautomaten, Billard usw.) und/oder Internetcafés, jeweils mit Getränkeausschrank; der Betrieb eines Schnellimbisses.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IP Immobilien + Projektentwicklung GmbH ist am 08.06.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden. Die Kosten des Restschuldbefreiungsverfahrens werden der Schuldnerin bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IP Immobilien + Projektentwicklung GmbH ist am 08.06.2026 mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse gemäß § 211 InsO eingestellt worden. Die Kosten des Restschuldbefreiungsverfahrens werden der Schuldnerin bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet. D…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IP Immobilien + Projektentwicklung GmbH ist am 08.06.2026 mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse gemäß § 211 InsO eingestellt worden. Die Kosten des Restschuldbefreiungsverfahrens werden der Schuldnerin bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet. Der Beschluss vom 08.06.2026 wurde am 07.07.2026 berichtigt, indem die Aussage zur möglichen Erteilung der Restschuldbefreiung gemäß § 289 Abs. 3 S. 1 InsO gestrichen wurde. Rechtsbehelfe können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 170/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IP Immobilien + Projektentwicklung GmbH, Kantstraße 40, 67655 Kaiserslautern (AG Mannheim, HRB 714790), vertr. d.: Ralf Mayer, Bachstraße 4, 67734 Katzweiler, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 08.06.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindli…
1 IN 170/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IP Immobilien + Projektentwicklung GmbH, Kantstraße 40, 67655 Kaiserslautern (AG Mannheim, HRB 714790), vertr. d.: Ralf Mayer, Bachstraße 4, 67734 Katzweiler, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 08.06.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Die Kosten des Restschuldbefreiungsverfahrens werden der Schuldnerin bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 170/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IP Immobilien + Projektentwicklung GmbH, Kantstraße 40, 67655 Kaiserslautern (AG Mannheim, HRB 714790), vertr. d.: Ralf Mayer, Bachstraße 4, 67734 Katzweiler, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 08.06.2026 berichtigt worden.
Der Satz: "Die Erteilung der …
1 IN 170/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IP Immobilien + Projektentwicklung GmbH, Kantstraße 40, 67655 Kaiserslautern (AG Mannheim, HRB 714790), vertr. d.: Ralf Mayer, Bachstraße 4, 67734 Katzweiler, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 08.06.2026 berichtigt worden.
Der Satz: "Die Erteilung der Restschuldbefreiung ist gemäß § 289 Abs. 3 S. 1 InsO möglich" wird gestrichen
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 oder dem Landgericht Kaiserslautern -Beschwerdekammer-, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1485161643933-016397881 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 07.07.2026
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