Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Einrichtung für ein stationäres Hilfsangebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Am 02.06.2026 hat das Amtsgericht Koblenz im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen der Zukunft Jugendhilfe ZJ GmbH ein allgemeines Veräußerungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 InsO angeordnet, welches mit sofortiger Wirkung gilt. Dieses Verbot umfasst auch die Einziehung von Außenständen. Am 09.06.2026 ist im Insolvenzantragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter Theile bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
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