Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IPAL Entertainment GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Königstr. 53, 30175 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 225928
EUID
DEP2305.HRB225928
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
902 IN 340/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henning Sämisch
Adresse
Hildesheimer Straße 25, 30169 Hannover
Telefon
0511 999 796-10
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
26.05.2026 , 09:14 Uhr
Aufhebung
01.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen sowie der Handel mit Weinen und anderen Getränken jeder Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der IPAL Entertainment GmbH, vertreten durch Geschäftsführerin Dima Paraskevi, wurde am 26.05.2026 das Insolvenzantragsverfahren eingeleitet. Am selben Tag ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin durch das Amtsgericht Hannover erfolgt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Sämisch bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin sind aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Am 01.06.2026 ist der Beschluss vom 26.05.2026 über die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben worden, soweit nicht Abwicklungsmaßnahmen nach § 25 Abs. 2 InsO zu treffen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 340/26 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IPAL Entertainment GmbH, Königstraße 53, 30175 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 225928), vertr. d.: Dima Paraskevi, Hannover, (Geschäftsführerin), ist am 26.05.2026 um 09:14 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin…
902 IN 340/26 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IPAL Entertainment GmbH, Königstraße 53, 30175 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 225928), vertr. d.: Dima Paraskevi, Hannover, (Geschäftsführerin), ist am 26.05.2026 um 09:14 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Sämisch, Hildesheimer Straße 25, 30169 Hannover, Tel.: 0511 999 796-10, Fax: 0511 999 796-11 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 26.05.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 340/26 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IPAL Entertainment GmbH, Königstraße 53, 30175 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 225928), vertr. d.: Dima Paraskevi, Hannover, (Geschäftsführerin), wurde der Beschluss vom 26.05.2026 über die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sowie der…
902 IN 340/26 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IPAL Entertainment GmbH, Königstraße 53, 30175 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 225928), vertr. d.: Dima Paraskevi, Hannover, (Geschäftsführerin), wurde der Beschluss vom 26.05.2026 über die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben, soweit nicht Abwicklungsmaßnahmen nach § 25 Abs. 2 InsO zu treffen sind.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 01.06.2026
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