Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
T & L GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Schulze-Delitsch-Straße 17 B, 30938 Burgwedel
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 226087
EUID
DEP2305.HRB226087
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
905 IN 144/26 - 1 -
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Korrektur Beschluss
22.05.2026
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.05.2026 , 12:22 Uhr
Aufhebung vorläufiger Maßnahmen
16.06.2026
Festsetzung Vergütung/Auslagen
06.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines gewerblichen Güterverkehrs bis 3,5 Tonnen und die Erbringung sonstiger erlaubnisfreier Logistikleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der T & L GmbH ist am 22.05.2026 um 12:22 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Im Zuge dessen ist Rechtsanwalt Christian Gödecke als Insolvenzverwalter bestellt. Ein späterer Beschluss vom 22.05.2026 wurde dahingehend berichtigt, dass im Beschlusstext statt „Insolvenzverwalter“ nun „vorläufiger Insolvenzverwalter“ zu lesen ist. Schließlich ist am 16.06.2026 der Beschluss über die vorläufige Verwaltung sowie die weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 2ﺒ InsO wieder aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der T & L GmbH in Burgwedel wurde beim Amtsgericht Hannover unter dem Aktenzeichen 905 IN 144/26 bearbeitet. Am 22.05.2026 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wobei Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam sind. Zum vorläuf…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der T & L GmbH in Burgwedel wurde beim Amtsgericht Hannover unter dem Aktenzeichen 905 IN 144/26 bearbeitet. Am 22.05.2026 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wobei Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Gödecke bestellt worden. Ein Beschluss zur Korrektur der Bezeichnung wurde am 22.05.2026 berichtigt. Die angeordnete vorläufige Verwaltung sowie weitere Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO wurden durch Beschluss vom 16.06.2026 aufgehoben. Im Juli 2026 sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 144/26 - 1 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der T & L GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 17B, 30938 Burgwedel, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 226087), vertr. d.: Michaela Hesse-Langerova, Isernhagen, (Geschäftsführerin), ist der Beschluss vom 22.05.2026 berichtigt worden.
Im Beschlusstext muss es…
905 IN 144/26 - 1 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der T & L GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 17B, 30938 Burgwedel, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 226087), vertr. d.: Michaela Hesse-Langerova, Isernhagen, (Geschäftsführerin), ist der Beschluss vom 22.05.2026 berichtigt worden.
Im Beschlusstext muss es statt "Insolvenzverwalter" "vorläufiger Insolvenzverwalter" heißen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Hannover, 26.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 144/26 - 1 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der T & L GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 17B, 30938 Burgwedel, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 226087), vertr. d.: Michaela Hesse-Langerova, Isernhagen, (Geschäftsführerin), ist am 22.05.2026 um 12:22 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der A…
905 IN 144/26 - 1 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der T & L GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 17B, 30938 Burgwedel, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 226087), vertr. d.: Michaela Hesse-Langerova, Isernhagen, (Geschäftsführerin), ist am 22.05.2026 um 12:22 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Gödecke, Lavesstraße 81, 30159 Hannover, Tel.: 0511 2280010-0, Fax: 0511 2280010-1 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 22.05.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 144/26 - 1 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der T & L GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 17B, 30938 Burgwedel, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 226087), vertr. d.: Michaela Hesse-Langerova, Isernhagen, (Geschäftsführerin), wurde der Beschluss vom 22.05.2026 über der vorläufigen Verwaltung sowie der…
905 IN 144/26 - 1 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der T & L GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 17B, 30938 Burgwedel, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 226087), vertr. d.: Michaela Hesse-Langerova, Isernhagen, (Geschäftsführerin), wurde der Beschluss vom 22.05.2026 über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hannover eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover an.
Amtsgericht Hannover, 16.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 144/26 - 1 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der T & L GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 17B, 30938 Burgwedel, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 226087), vertr. d.: Michaela Hesse-Langerova, Isernhagen, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt…
905 IN 144/26 - 1 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der T & L GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 17B, 30938 Burgwedel, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 226087), vertr. d.: Michaela Hesse-Langerova, Isernhagen, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Gödecke festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 2 Abs. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.06.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.400,00 EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 06.07.2026
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