Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ipfelkofer Bauunternehmen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Auf der Platte 18, 93346 Ihrlerstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Regensburg HRB 18678
EUID
DED3410V.HRB18678
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 115/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jochen Wagner
Adresse
Ditthornstraße 5, 93055 Regensburg
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
23.07.2024
Frist Einwendungen Schlusstermin
19.11.2024
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Bauarbeiten jeglicher Art für eigene und fremde Rechnung, insbesondere des Hoch-, Schlüsselfertigbaus, sowie Ausführung aller Planungsleistungen gemäß den Leistungsphasen der HOAI. Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Bebauung mit Wohngebäuden und Gewerbebauten aller Art und deren Weiterveräußerung; Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in fremdem Namen und für fremde Rechnung, insbesondere auch Projektbetreuung und Baukoordination bei der Neuerrichtung von Wohn- und Gewerbebauten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ipfelkofer Bauunternehmen GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Regensburg. Im Verfahren ist ein Insolvenzverwalter bestellt. Das Gericht beabsichtigt, über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters zu entscheiden. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, bis zwei Wochen nach Veröffentlichung der entsprechenden Bekanntmachung Einwendungen vorzubringen. Zudem erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten die Möglichkeit, bis zum 23.07.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen wurden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ipfelkofer Bauunternehmen GmbH ist eröffnet. Der Geschäftsführer Stephan Ipfelkofer vertritt die Schuldnerin. Das Amtsgericht Regensburg hat im schriftlichen Verfahren die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) angeordnet, wobei eine …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ipfelkofer Bauunternehmen GmbH ist eröffnet. Der Geschäftsführer Stephan Ipfelkofer vertritt die Schuldnerin. Das Amtsgericht Regensburg hat im schriftlichen Verfahren die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 23.07.2024 bestand. Zudem wurde über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jochen Wagner entschieden. Im weiteren Verlauf ist der Einstellungstermin nach § 211 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt worden. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 19.11.2024 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände vorzubringen. Nach Ablauf der Fristen gelten Forderungen als festgestellt, sofern keine Widersprüche erhoben wurden. Das Verfahren ist mit der Erörterung der Schlussrechnung und der Entscheidung über nicht verwertbare Massegegenstände abgeschlossen worden. Eine Verteilungsmasse in Höhe von 35.149,35 € stand abzüglich Gerichtskosten, Vergütung und Auslagen zur Verfügung, wobei 25.000,00 € Masseverbindlichkeiten zu berücksichtigen waren. An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 115/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ipfelkofer Bauunternehmen GmbH, Auf der Platte 18, 93346 Ihrlerstein, vertreten durch den Geschäftsführer Ipfelkofer Stephan, geb. Achatz
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 18678
- Schuldnerin -
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Das Gericht beabsichtigt über den Vergü…
2 IN 115/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ipfelkofer Bauunternehmen GmbH, Auf der Platte 18, 93346 Ihrlerstein, vertreten durch den Geschäftsführer Ipfelkofer Stephan, geb. Achatz
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 18678
- Schuldnerin -
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Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters zu entscheiden. Vor der Entscheidung sind der Schuldner und die Gläubiger zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 2 Wochen nach Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
Auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 26.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 115/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ipfelkofer Bauunternehmen GmbH, Auf der Platte 18, 93346 Ihrlerstein, vertreten durch den Geschäftsführer Ipfelkofer Stephan, geb. Achatz
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 18678
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemel…
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ipfelkofer Bauunternehmen GmbH, Auf der Platte 18, 93346 Ihrlerstein, vertreten durch den Geschäftsführer Ipfelkofer Stephan, geb. Achatz
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 18678
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.07.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 02.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 115/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ipfelkofer Bauunternehmen GmbH, Auf der Platte 18, 93346 Ihrlerstein, vertreten durch den Geschäftsführer Ipfelkofer Stephan, geb. Achatz
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 18678
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermin…
2 IN 115/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ipfelkofer Bauunternehmen GmbH, Auf der Platte 18, 93346 Ihrlerstein, vertreten durch den Geschäftsführer Ipfelkofer Stephan, geb. Achatz
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 18678
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 19.11.2024
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Regensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 35.149,35 € Verteilungsmasse abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters; zu berücksichtigen sind 25.000,00 € Masseverbindlichkeiten.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 08.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
2 IN 115/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ipfelkofer Bauunternehmen GmbH, Auf der Pla…
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
2 IN 115/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ipfelkofer Bauunternehmen GmbH, Auf der Platte 18, 93346 Ihrlerstein, vertreten durch den Geschäftsführer Ipfelkofer Stephan, geb. Achatz
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 18678
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Jochen Wagner, Ditthornstraße 5, 93055 Regensburg, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
XXX
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 07.06.2024.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von XXX EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung).
Hiervon war ein Abschlag von XXX % vorzunehmen.
Nach § 3 Abs. 2 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz gerechtfertigt.
Der Abschlag war aufgrund der vorherigen Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter angemessen.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Es wurden besondere Kosten gem. § 4 Abs. 2 InsVV berücksichtigt; hierbei handelt es sich um die Auslagen, die dem Insolvenzverwalter für die Zustellungen im Auftrag des Gerichts gem. § 8 Abs. 3 InsO entstanden sind.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 08.10.2024
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