Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IQR Innovation & Qualifikation Ruhr GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Walzwerk 17, 45527 Hattingen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 19347
EUID
DER2503.HRB19347
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 242/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Björn Kurrek
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Leipziger Str. 42, 45549 Sprockhövel
Termine & Fristen
Bekanntmachung
23.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die berufliche Erstausbildung Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung sowie sonstige arbeitsmarktpolitische und strukturpolitische Maßnahmen Beratung in Personal- und Organisationsentwicklung Fertigung und Service-Leistungen Transnationale Qualifizierungs- und Beratungsprojekte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IQR Innovation & Qualifikation Ruhr GmbH die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt nach §§ 21, 63, 64 InsO sowie den Bestimmungen der InsVV. Gemäß § 64 Abs. 2 InsO werden die Beträge nicht veröffentlicht. Als Berechnungsgrundlage für die Regelvergütung wurden 46.996,06 € zugrunde gelegt, zuzüglich der Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV. Die Umsatzsteuer ist nach § 7 InsVV festgesetzt worden. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht dem Verwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde oder, bei einem Beschwerdewert unter 200,00 EUR, die Erinnerung zur Verfügung. Diese Rechtsmittel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bei dem Amtsgericht Essen eingereicht werden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 242/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 19347 eingetragenen IQR Innovation & Qualifikation Ruhr GmbH, Am Walzwerk 17, 45527 Hattingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Björn Kurrek, Leipziger S…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 242/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 19347 eingetragenen IQR Innovation & Qualifikation Ruhr GmbH, Am Walzwerk 17, 45527 Hattingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Björn Kurrek, Leipziger Str. 42, 45549 Sprockhövel
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Gem. § 64 Abs. 2 InsO werden die Beträge nicht veröffentlicht. Festgesetzt worden ist die Regelvergütung nach §§ 2 Abs. 1, 11 InsVV, § 63 InsO nach einer Berechnungsgrundlage von 46.996,06 €, nebst der Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Festsetzung der Umsatzsteuer ist nach § 7 InsVV erfolgt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 eingesehen werden.
162 IN 242/24
Amtsgericht Essen, 23.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 242/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 19347 eingetragenen IQR Innovation & Qualifikation Ruhr GmbH, Am Walzwerk 17, 45527 Hattingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Björn Kurrek, L…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 242/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 19347 eingetragenen IQR Innovation & Qualifikation Ruhr GmbH, Am Walzwerk 17, 45527 Hattingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Björn Kurrek, Leipziger Str. 42, 45549 Sprockhövel
ist am 25.09.2024, um 11:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank Schwarzer, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
162 IN 242/24
Amtsgericht Essen, 25.09.2024
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