Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IRB GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ingolstadt HRB 7232
EUID
DED5701V.HRB7232
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 188/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jochen Wagner
Adresse
Willibaldstraße 2, 85055 Ingolstadt
Telefon
+49(841)1428990
Termine & Fristen
Eröffnung
07.10.2025 , 16:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IRB GmbH mit Sitz in Ingolstadt ist am 07.10.2025 um 16:45 Uhr eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jochen Wagner. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen gemäß § 38 InsO bis zum 18.11.2025 schriftlich anzumelden. Das Verfahren wird bis auf Weiteres in schriftlicher Form durchgeführt. Ein späterer Hinweis vom 05.02.2026 zeigt an, dass der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO angezeigt hat.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
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IN 188/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IRB GmbH, Kaltnerstraße 6 a, 85055 Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Pudic Branimir
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 7232
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lechner Oliver & Alberter…
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IN 188/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IRB GmbH, Kaltnerstraße 6 a, 85055 Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Pudic Branimir
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 7232
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lechner Oliver & Alberter Richard, Sollnau 30, 85072 Eichstätt, Gz.: 410/25 OL09 / mb
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hat der Insolvenzverwalter am 05.02.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 188/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
IRB GmbH, Kaltnerstraße 6 a, 85055 Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Pudic
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 7232
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Rohrleitungsbau und Schweisstechnik
auf Eröffnung des Inso…
IN 188/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
IRB GmbH, Kaltnerstraße 6 a, 85055 Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Pudic
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 7232
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Rohrleitungsbau und Schweisstechnik
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 07.10.2025 um 16.45 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Wagner Jochen
Willibaldstraße 2, 85055 Ingolstadt
Telefon: +49(841)1428990
Telefax: +49(841)14289910
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 18.11.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.12.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 18.11.2025, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 17.04.2025 beim Insolvenzgericht Ingolstadt eingegangen.
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