Erbringung von Speditionsleistungen (Güterkraftverkehr).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TSL Zollinger UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ingolstadt. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dean Didovic. Im Verfahren sind mehrere Forderungsprüfungen im schriftlichen Verfahren anhängig. Für die Tabellenblattnummern 5 bis 11 endet die Frist zum Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen am 01.04.2026. Für die Tabellenblattnummer 12 endet die Widerspruchsfrist am 07.07.2026. Zudem ist ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über einen Vergleich zwischen dem Finanzamt Ingolstadt und dem Insolvenzverwalter angesetzt. Der Vergleich sieht die Zahlung von 6.000,00 € durch das Finanzamt an die Insolvenzmasse zur Abgeltung von Anfechtungsansprüchen vor. Der Termin findet am 09.02.2026 statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 309/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TSL Zollinger UG (haftungsbeschränkt), Gassenäcker 4, 85307 Hettenshausen-Entrischenbrunn, vertreten durch die Geschäftsführerin Ratusznik Lena
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 9782
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich ange…
IN 309/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TSL Zollinger UG (haftungsbeschränkt), Gassenäcker 4, 85307 Hettenshausen-Entrischenbrunn, vertreten durch die Geschäftsführerin Ratusznik Lena
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 9782
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 - 11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 04.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 309/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TSL Zollinger UG (haftungsbeschränkt), Gassenäcker 4, 85307 Hettenshausen-Entrischenbrunn, vertreten durch die Geschäftsführerin Ratusznik Lena
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 9782
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschl…
IN 309/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TSL Zollinger UG (haftungsbeschränkt), Gassenäcker 4, 85307 Hettenshausen-Entrischenbrunn, vertreten durch die Geschäftsführerin Ratusznik Lena
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 9782
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zur Abstimmung über den Vergleich vom 30.07.2025 zwischen dem Finanzamt Ingolstadt und dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Dean Didovic, Steingasse 13, 86150 Augsburg, zur Zahlung eines Betrags von 6.000,00 € durch das Finanzamt Ingolstadt an die Insolvenzmasse zur Abgeltung sämtlicher möglicher Anfechtungsansprüche im Insolvenzverfahren über das Vermögen der TSL Zollinger UG (haftungsbeschränkt)
wird bestimmt auf
Montag, 09.02.2026, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, 85049 Ingolstadt
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 23.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 309/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TSL Zollinger UG (haftungsbeschränkt), Gassenäcker 4, 85307 Hettenshausen-Entrischenbrunn, vertreten durch die Geschäftsführerin Ratusznik Lena
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 9782
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich ange…
IN 309/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TSL Zollinger UG (haftungsbeschränkt), Gassenäcker 4, 85307 Hettenshausen-Entrischenbrunn, vertreten durch die Geschäftsführerin Ratusznik Lena
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 9782
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.07.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 12.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 309/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TSL Zollinger UG (haftungsbeschränkt), Gassen…
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 309/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TSL Zollinger UG (haftungsbeschränkt), Gassenäcker 4, 85307 Hettenshausen-Entrischenbrunn, vertreten durch die Geschäftsführerin Ratusznik Lena
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 9782
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Dr. Dean Didovic, Steingasse 13, 86150 Augsburg, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 02.06.2026.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von XXX EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung).
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt
oder bei dem
Landgericht Ingolstadt
Auf der Schanz 37
85049 Ingolstadt
einzulegen.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde beziehungsweise die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift beziehungsweise die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde beziehungsweise Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 16.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 309/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TSL Zollinger UG (haftungsbeschränkt), Gassenäcker 4, 85307 Hettenshausen-Entrischenbrunn, vertreten durch die Geschäftsführerin Ratusznik Lena
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 9782
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermi…
IN 309/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TSL Zollinger UG (haftungsbeschränkt), Gassenäcker 4, 85307 Hettenshausen-Entrischenbrunn, vertreten durch die Geschäftsführerin Ratusznik Lena
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 9782
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.09.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 16.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 309/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
TSL Zollinger UG (haftungsbeschränkt), Gassenäcker 4, 85307 Hettenshausen-Entrischenbrunn
hat der Insolvenzverwalter Dr. Dean Didovic, Augsburg, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 1…
IN 309/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
TSL Zollinger UG (haftungsbeschränkt), Gassenäcker 4, 85307 Hettenshausen-Entrischenbrunn
hat der Insolvenzverwalter Dr. Dean Didovic, Augsburg, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 17.104,00 € abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 73.925,65 € zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ingolstadt, Aktenzeichen: IN 309/22 zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht -, 23.07.2026
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