Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Irgel Garten- und Landschaftsbau GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRA 40894
EUID
DEM1114.HRA40894
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
8 IN 551/14
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer
Termine & Fristen
Beschluss Nachtragsverteilung
30.03.2026
Schriftsatz Vergütungsfestsetzung
19.05.2026
Bekanntmachung
26.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Irgel Garten- und Landschaftsbau GmbH & Co. KG ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, hat mit Schriftsatz vom 19.05.2026 die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen für die angeordnete Nachtragsverteilung beantragt. Für die Nachtragsverteilung steht eine Masse in Höhe von 13.240,28 € zur Verfügung. Die Vergütung wurde unter Berücksichtigung des reduzierten Umfangs und Haftungsrisikos auf 25 % des Staffelsatzes der Regelvergütung festgesetzt. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss wurde am 30.03.2026 erlassen und kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main eingesehen werden. Die Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 551/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Irgel Garten- und Landschaftsbau GmbH & Co. KG, GmbH & Co. KG, Bieberer Str. 10-12, 63165 Mühlheim am Main (AG Offenbach am Main , HRA 40894), vertr. d.: 1. Irgel Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Franz Johannes Irgel, …
8 IN 551/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Irgel Garten- und Landschaftsbau GmbH & Co. KG, GmbH & Co. KG, Bieberer Str. 10-12, 63165 Mühlheim am Main (AG Offenbach am Main , HRA 40894), vertr. d.: 1. Irgel Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Franz Johannes Irgel, Edelsheimer Straße 9, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer für die durch Beschluss vom 30.03.2026 angeordnete Nachtragsverteilung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (§ 6 InsVV)
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.05.2026 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen für die angeordneten Nachtragsverteilungen
Für die im Rahmen einer angeordneten Nachtragsverteilung erbrachten Tätigkeiten entsteht gem. § 6 Abs. 1 S. 1 InsVV eine gesonderte Vergütung, welche unter Berücksichtigung des Wertes der nachträglich zu verteilenden Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen ist.
Im vorliegenden Verfahren steht für die vorzunehmende Nachtragsverteilung insgesamt eine Masse i. H. v. 13 240,28 € zur Verfügung.
Unter Berücksichtigung des gegenüber einem regulären Insolvenzverfahren deutlich reduzierten Umfangs und Haftungsrisikos der Tätigkeit bei Durchführung der Nachtragsverteilung wurde eine Vergütung i. H. von 25% des Staffelsatzes der Regelvergütung des Insolvenzverwalters gem. § 2 InsVV als angemessen erachtet und festgesetzt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 26.05.2026
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