Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 734732
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Insolvenzprofil
IS Innovations Solutions AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Industriestraße 4, 70565 Stuttgart
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 734732
EUID
DEB8534.HRB734732
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen
14 IN 1608/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Pluta
Adresse
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
Termine & Fristen
Aufhebung
06.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung eigenen Vermögens. Weiter ist Gegenstand die Planung, Beratung und Umsetzung von Projekten und Erstellung von Konzepten im Bereich - Unternehmensführung - Qualitätsmanagement - Produktion sowie der Vertrieb, Vermittlung und Handel mit industriellen Gütern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IS Innovations Solutions AG, vertreten durch Geschäftsführer Youkhana Danelzadeh, ist am 06.10.2025 aufgehoben worden. Im Rahmen der Aufhebung wird auf Antrag des Insolvenzverwalters eine Nachtragsverteilung hinsichtlich der Steuerrückerstattungen für das Jahr 2024 in Höhe von insgesamt 1.379,90 Euro angeordnet. Die Durchführung dieser Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Michael Pluta, übertragen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 1608/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IS Innovations Solutions AG, Industriestraße 4, 70565 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Youkhana Danelzadeh
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 734732
- Schuldnerin -
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In dem am 06.10.2025 aufgehobenen Inso…
14 IN 1608/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IS Innovations Solutions AG, Industriestraße 4, 70565 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Youkhana Danelzadeh
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 734732
- Schuldnerin -
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In dem am 06.10.2025 aufgehobenen Insolvenzverfahren wird auf Antrag des Insolvenzverwalters die Nachtragsverteilung hinsichtlich der Steuerrückerstattungen für das Jahr 2024 von insgesamt 1379,90€ angeordnet.
Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Michael Pluta,
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart,
übertragen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 27.04.2026
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