Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ISAR-AMPER Projektverwaltung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRA 28458
EUID
DED3310V.HRA28458
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1693/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Schwartz Harald
Kanzlei
Rechtsanwälte Dr. Karg & Kollegen, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Adresse
Willy-Brandt-Platz 16, 90402 Nürnberg
Termine & Fristen
Bekanntmachung
20.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ISAR-AMPER Projektverwaltung GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Nürnberg. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz bestellt. Die Rechtsanwältin Annemarie Hafner wurde zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt. Ihr Aufgabengebiet umfasst die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der BHKW Projekte angemeldeten Forderungen. Dies betrifft eine Vielzahl von Verfahren über verschiedene BHKW Projekt GmbH & Co. KG Gesellschaften. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Das Amtsgericht Nürnberg hat die Entscheidung am 20.05.2026 bekannt gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1693/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ISAR-AMPER Projektverwaltung GmbH, Ingolstädter Straße 21, 90461 Nürnberg,
vertreten durch den Geschäftsführer Trost Manfred Friedrich
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 28458
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechts…
IN 1693/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ISAR-AMPER Projektverwaltung GmbH, Ingolstädter Straße 21, 90461 Nürnberg,
vertreten durch den Geschäftsführer Trost Manfred Friedrich
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 28458
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Karg & Kollegen, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Zellerbachstraße 2, 87700 Memmingen, Gz.: 25/000342 LS
1) Rechtsanwalt Dr. Schwartz Harald, Willy-Brandt-Platz 16, 90402 Nürnberg, Gz.: 25/510094/HS
- Insolvenzverwalter -
2) Rechtsanwältin Hafner Annemarie, Willy-Brandt-Platz 16, 90402 Nürnberg, Gz.: 25/510094
- Sonderinsolvenzverwalterin -
1. Zur Sonderinsolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Annemarie Hafner
Willy-Brandt-Platz 16, 90402 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 766 008 0
Telefax: +49 (911) 766 008 28
Email: nuernberg@schwartz.in
2. Ihr Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren
über das Vermögen d.BHKW Projekte angemeldeten Forderungen.
Es handelt sich um folgende Verfahren:
BHKW Projekt Fünfundsiebzig GmbH & Co. KG IN 303/26
BHKW Projekt Fünfzehn GmbH + Co. KG IN 290/26
BHKW Projekt Dreiundzwanzig GmbH + Co. KG IN 300/26
BHKW Projekt Elf GmbH & Co. KG IN 289/26
BHKW Projekt Achtundzwanzig GmbH & Co. KG IN 287/26
BHKW Projekt Zwölf GmbH & Co. KG IN 294/26
BHKW Projekt Zweiundzwanzig GmbH & Co. KG IN 310/26
BHKW Projekt Zwei GmbH & Co. KG IN 193/26
BHKW Projekt Zehn GmbH & Co. KG IN 292/26
BHKW Projekt Vier GmbH & Co. KG IN 194/26
BHKW Projekt Siebzig GmbH & Co. KG IN 91/26
BHKW Projekt Siebenundzwanzig GmbH & Co. KG IN 200/26
BHKW Projekt Siebenunddreißig GmbH + Co. KG IN 309/26
BHKW Projekt Sieben GmbH & Co. KG IN 197/26
BHKW Projekt Sechsundzwanzig GmbH & Co. KG IN 291/26
BHKW Projekt Sechsunddreißig GmbH & Co. KG IN 390/26
BHKW Projekt Sechs GmbH & Co. KG IN 196/26
BHKW Projekt Neunzehn GmbH + Co. KG IN 199/26
BHKW Projekt Neun GmbH & Co. KG IN 90/26
BHKW Projekt Fünfundachtzig GmbH & Co. KG IN 301/26
BHKW Projekt Fünf GmbH & Co. KG IN 195/26
BHKW Projekt Einundsiebzig GmbH & Co. KG IN 89/26
BHKW Projekt Eins GmbH & Co. KG IN 1592/25
BHKW Projekt Dreizehn GmbH & Co. KG IN 288/26
BHKW Projekt Dreiunddreißig GmbH & Co. KG IN 299/26
BHKW Projekt Acht GmbH & Co. KG IN 198/26
BHKW Projekt Achtzehn GmbH & Co. KG IN 298/26
BHKW Projekt Zweiunddreißig GmbH + Co. KG IN 293/26
BKHKW Projekt Vierundsiebzig GmbH & Co.KG IN 389/26
BKHKW Projekt 54 GmbH & Co.KG IN 395/26
BKHKW Projekt Siebenundsiebzig GmbH & Co.KG IN 392/26
BKHKW Projekt Fünfzig GmbH & Co.KG IN 304/26
BKHKW Projekt Vierzig GmbH & Co.KG IN 307/26
BKHKW Projekt Dreiundsiebzig GmbH & Co.KG IN 388/26
BKHKW Projekt Sechzehn GmbH & Co.KG IN 308/26
BKHKW Projekt Fünfunddreißig GmbH & Co.KG IN 302/26
BKHKW Projekt 56 GmbH & Co.KG IN 417/26
BKHKW Projekt 55 GmbH & Co.KG IN 396/26
BKHKW Projekt Achtunddreißig GmbH & Co.KG IN 397/26
BKHKW Projekt Zwanzig GmbH & Co.KG IN 489/26
BKHKW Projekt Einundvierzig GmbH & Co.KG IN 398/26
BKHKW Projekt Vierundzwanzig GmbH & Co.KG IN 306/26
BKHKW Projekt 48 GmbH & Co.KG IN 416/26
BKHKW Projekt Vierunddreißig GmbH & Co.KG IN 305/26
BKHKW Projekt Siebenundvierzig GmbH & Co.KG IN 415/26
BKHKW Projekt Achtundachtzig GmbH & Co.KG IN 419/26
BKHKW Projekt Zweiundsiebzig GmbH & Co.KG IN 491/26
BKHKW Projekt Neununddreißig GmbH & Co.KG IN 399/26
BKHKW Projekt Neunundzwanzig GmbH & Co.KG IN 400/26
Gründe:
In diesem Bereich hat allein sie die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 20.05.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.